Diskriminierung bei der Stellenausschreibung
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(LifePR) - Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Benachteiligungen von Beschäftigten
- aus Gründen der Rasse oder
- wegen der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- wegen einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
zu verhindern. Gerade im Zusammenhang mit der Besetzung einer neuen Stelle ergeben sich hier Besonderheiten für den Arbeitgeber. ARAG Experten nennen die Fakten.
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Datum: 16.11.2010 - 11:53 Uhr
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