HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter vermittelt alle Kenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
(IINews) - So wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt. Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.
Das Haus der Technik bietet dazu am 26.- 27. Januar 2011 in Essen einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Ein weiterer Termin für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ ist der 6.-7. Juli 2011 in Berlin.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Stossun), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information(at)hdt-essen.de oder direkt hier:
www.gefahrstoffbeauftragter.eu
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik (HDT) heute nicht nur das älteste, sondern auch eines der führenden unabhängigen Weiterbildungsinstitute für Fach- und Führungskräfte Deutschlands. Rund 15.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin und München. Mit einem breiten Bildungsangebot in Technik, Wirtschaft, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Medizin, Chemie, Bauwesen, Qualitätsmanagement und Umweltschutz konzentriert sich das HDT auf zukunftsweisende Kernbranchen. Mehr als 5.000 Referenten, ausgewählte Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, vermitteln jeweils Erkenntnisse aus ihren Fachgebieten – aktuell, praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Ein eigenes Qualitätsmanagementsystem sorgt für die Einhaltung der hohen Standards wie sie der Wuppertaler Kreis als Bundesverband für betriebliche Weiterbildung von seinen Mitgliedern fordert. Das HDT ist Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen sowie Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und versteht sich als Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.
Haus der Technik e.V.
Dipl.-Ing. Kai Brommann
Hollestraße 1, 45127 Essen
Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269
E.Mail: k.brommann(at)hdt-essen.de
Internet: www.hdt-essen.de
Datum: 09.11.2010 - 19:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 291857
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Kai Brommann
Stadt:
Essen
Telefon: (0201) 1803 251
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 326 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter vermittelt alle Kenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus der Technik e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).