Saison-Kurzarbeitergeld - eine Chance für kleine Betriebe
(LifePR) - Bauarbeiten sind typischerweise besonders witterungsabhängig. Im Baugewerbe ist deshalb das Risiko groß, dass in den Wintermonaten durch witterungsbedingten Arbeitsausfall oder Auftragsmangel diejenigen fachlich versierten Arbeitnehmer entlassen werden, die bei besserem Wetter wieder gefragt sind.
Die Arbeitsagenturen unterstützten Bauunternehmen in der Schlechtwetterzeit durch Saison-Kurzarbeitergeld. Langfristig können damit gerade Fachkräfte auch in den Wintermonaten im Betrieb gehalten werden.
Firmen aus dem Bauhauptgewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten-, Landschafts- und Sportbau können bei saisonal bedingtem Auftragsmangel oder bei einem Arbeitsausfall aus Witterungsgründen Saison-Kurzarbeitergeld beantragen. Die sogenannte Schlechtwetterzeit umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März. Beim Gerüstbau beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1. November.
Saison-Kurzarbeitergeld wird ab der ersten Ausfallstunde geleistet, nachdem Arbeitszeit-guthaben aufgelöst wurden. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden erstattet. Be-sonderheiten gelten für den Gerüstbau.
Weitere Informationen gibt es beim persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Ar-beitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Arbeitsgemeinschaften oder telefonisch unter 01801 / 664466* sowie im Internet unter www.arbeitsagentur.de
*Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.10.2010 - 16:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 286387
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
sdam
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 190 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Saison-Kurzarbeitergeld - eine Chance für kleine Betriebe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesagentur für Arbeit (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).