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IG BAU: Grundsatz gleiche Bezahlung muss auch für Arbeiter aus Billiglohnländern gelten

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IG BAU: Grundsatz gleiche Bezahlung muss auch für Arbeiter aus Billiglohnländern gelten

(pressrelations) - Frankfurt am Main - Pläne, indischen Arbeitnehmern ohne Vorbedingung eine Arbeitserlaubnis zu gewähren, lehnt die IG BAU energisch ab. Dann könnten Inder zu den Bedingungen ihres Heimatlandes in der EU arbeiten, also zu Dumpinglöhnen. Derzeit verhandeln die EU und die Bundesregierung ein entsprechendes Freihandelsabkommen mit Indien, quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die nationalen Parlamente sind nicht mit einbezogen. "Das Vorhaben ist so durchsichtig wie falsch", kritisierte der Bundesvorsitzende der IG BAU, Klaus Wiesehügel, die Pläne. "Die Regierung muss dafür sorgen, dass jeder der hier arbeitet - egal ob Deutscher oder Inder -, den deutschen Tarifbedingungen unterliegt."

Mit den geplanten Zuwanderungsregeln soll aus Sicht der IG BAU der Druck auf die Löhne einheimischer Arbeitnehmer erhöht werden. Im Aufschwung sinkt die Arbeitslosigkeit - bisher das stärkste Druckmittel der Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten. Nun soll durch eine lockere Zuwanderungspolitik Billiglohnkonkurrenz in die EU geholt werden. "Wenn erst einmal ein Abkommen mit Indien geschlossen ist, werden andere Länder wie Vietnam oder die Philippinen auf Gleichbehandlung pochen", warnte Wiesehügel. "Dann droht die Arbeitslosigkeit wieder zu steigen." Europäische Arbeiter können nicht mit Wanderarbeitern aus Schwellenländern konkurrieren. Diese würden von ihren Arbeitgebern zu den gleichen Arbeitsbedingungen wie in ihrer Heimat in die EU entsandt. Diese künstlich hergestellte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt bedroht auch den sozialen Frieden. Rechts-Demagogen könnten so eine Praxis leicht dazu nutzen, die Bürger der EU gegen die Zuwanderer aufzuhetzen.


Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt

IG Bauen-Agrar-Umwelt
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60439 Frankfurt a. Main
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Fax: 069 - 95 73 71 38
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Datum: 28.10.2010 - 19:15 Uhr
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