InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand / Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risik

ID: 284384

(ots) - In einem gerichtlichen Verfahren, in dem sich ein
Pflegeheim gegen eine von der bundesweit geltenden Form abweichende
Veröffentlichung des Transparenzberichtes im AOK-Pflegenavigator zur
Wehr setzt, hat das Sozialgericht Detmold eine erste
Zwischenentscheidung getroffen. Die Warnhinweise und die Sortierung
nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet sind demnach
einstweilen zu unterlassen.

Art und Weise der Veröffentlichung der Transparenzberichte sind in
den Pflegetransparenzvereinbarungen auf der Grundlage des § 115 SGB
XI festgelegt. Auf der Internetplattform "AOK-Pflegeheimnavigator"
erfolgt die Veröffentlichung allerdings abweichend hiervon, indem
einzelne Kriterien hervorgehoben werden können, die zudem von den
vereinbarten Kriterien abweichen. Ein vom Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegebenes Gutachten
bewertet dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die
Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) und stellt die fehlende
juristische Grundlage für das Handeln der AOK heraus.

"Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten
gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte
vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden",
so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. "Wir werden uns auch weiter
juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in
der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen
werden."



Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  stern-Umfrage: Steinmeier gilt weiter als kanzlertauglich - Schlechte Werte für Sigmar Gabriel Erstmals TV-Duell zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz / Klöckner und Beck liefern sich Schlagabtausc
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.10.2010 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 284384
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 207 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"AOK-Pflegenavigator auf dem gerichtlichen Prüfstand / Sozialgericht untersagt Warnhinweise und Risik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 141


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.