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100 - jährige entgeht knapp dem Tod

ID: 283468

100 - jährige entgeht knapp dem Tod


(pressrelations) - holen Anna Moosmayer (100) gegen ihren Willen aus Ihrer Wohnung

(Meersburg) Am 25.Oktober 2010 erscheinen vier Polizeieinsatzkräfte, zwei Sanitäter, eine Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis und zwei Mitarbeiter einer Schreinerei vor der Wohnung des Ehepaares Anna und Egon Moosmayer in der Sonnhalde 28 Meersburg am Bodensee.

Egon war sehr überrascht, diesen Menschenauflauf vor der Wohnungstür zu sehen.
Die Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde übergibt dem Ehegatten der hundertjährigen einen richterlichen Beschluss zur Umsetzung einer einstweiligen Anordnung, in der die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt für Senioren vom Betreuungsrichter des Amtsgerichtes Überlingen angeordnet wurde.

Der Ehegatte, der vor elf Jahren seiner Frau Anna geschworen hat, daß diese niemals im Altenheim sterben soll, musste angesichts der Übermacht der anwesenden Hilfskräfte der Justiz das Feld kampflos den Behörden übergeben.

Der Ehegatte öffnete die Tür, aber einer der Anwesenden Polizeibeamten, wartete nicht auf die vollständige Öffnung dieser Tür, sondern schmiss sich mit voller Wucht dagegen.
Anna Moosmayer, die hinter der Tür stand und Ihren Ehegatten erwartete, der kurz beim Einkaufen in einem nahen Discounter war, entging nur knapp ihrem Tod, da die schwungvoll geöffnete Tür nur fünf Zentimeter an Ihrem Kopf vorbeischlug.

Obwohl der Ehegatte dem Polizeibeamten dreimal sagte, er müsse die Blockade entfernen, hat der Beamte diese fast tödlich ausgehende Aktion begangen der Greisin begangen.

Starr vor Schreck stand die Hundertjährige noch minutenlang im Flur und war durch den Anschlag auf ihr Leben noch völlig fassungslos. Nachdem sich Anna Moosmayer wieder erholt hatte, hatte sie Mühe sich in der Wohnung zu bewegen, da die 32 Quadratmeter große Wohnung mit den einströmenden Einsatzkräften zum zerbersten voll war. Ihr Ehegatte klärte die Greisin kurz auf, daß die Polizei sie in ein Altenheim bringen wolle. Anna Moosmayer, die weder geistig, seelisch noch körperlich behindert ist, sagte dreimal lautstark, daß sie in kein Altenheim will. Die Einsatzkräfte, zu diesem Zeitpunkt nur willenlose Lakaien der Justiz, nahmen diese Ausage akustisch auf, konnten aber




dieser unmenschlichen Tat, die sie an der Hundertjährigen vollbringen mussten, nicht
wiederstehen.

Nachdem Anna Moosmayer sich angekleidet hatte, die Santäter jetzt noch zu allem Übel einen überdimensionierten Rettungsstuhl in die Wohnung pferchten, war es für die Betreuungsbehördenangestellte kaum möglich, auch der Greisin den richterlichen Beschluss zu übergeben.
Daraufhin wollten die Einsatzkräfte der Polizei, die Aktion beenden und die Greisin aus der Wohnung bringen lassen.

Ihr Ehemann, ein juristischer Laie, aber sehr erfahren im Betreuungsrecht, machte die
Einsatzkräfte darauf aufmerksam, daß die Betroffene das Recht hat, den Beschluss noch zuhause zu lesen.

Dies tat die Greisin, sehr zum Erstaunen aller Anwesenden, lautstark vor laufender Kamera.

Ohne technische Hilfsmittel, obwohl sie nach höchstrichterlichem Beschluss weder sehen noch hören kann. Anna Moosmayer, die erst aus ihrem Mittagsschlaf erwacht war, traf diese Aktion völlig überrascht, da der Beschluss datiert vom 11.10.2010 der Greisin erst jetzt zwei Wochen später von der Betreuungsbehörde überreicht und nicht eher bekanntgegeben wurde.

Zum Schluss wurde Frau Anna Moosmayer gegen ihren Willen mit dem Sanitätsfahrzeug in das Pflegeheim des Seniorenzentrums Weststadt in der Albert-Schweitzer-Straße in Ravensburg überführt. Dort soll sie nach dem unmenschlichen Willen des Betreuungsrichters, von ihrer eigenen Wohnung getrennt bis längstens 23.November 2010 die Tage und Nächte verbringen.

Eingesperrt, ohne das Sie das Heim verlassen kann.

Der Ehegatte, der durch die Anordnung der Betreuung von einem wohlhabenden Mann zum Bettler wurde, wird aus finanziellen Gründen Mühe haben, seine Ehefrau regelmäßig zu besuchen.

Wieder einmal, bereits das dritte Mal, wurde Anna Moosmayer, die ihren Ehemann sehr liebt, aus ihrer wohltuenden Umgebung gerissen und eingesperrt.

Nur diesmal, wird es vorrausichtlich einem Todesurteil gleichkommen. Tod, durch Betreuung und unmenschlicher Behandlung eines freiheitsliebenden Menschen. Eingesperrt bis zum Tod, lebenslang.

Einziges Verbrechen der Hundertjährigen: Freude am Leben.


Kontakt: anna(at)presse.moosmayer.info

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Datum: 26.10.2010 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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