InternetIntelligenz 2.0 - Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes

ID: 282276

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes

(pressrelations) - Grundlegende strukturelle Reformmaßnahmen erforderlich

Berlin, 22. Oktober 2010 - Am 25.10.2010 findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) statt. Die Bundesregierung will hiermit das drohende finanzielle Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzen. Mit der Wiederanhebung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, der Einführung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge und der Bereitstellung weiterer Steuermittel soll die Einnahmenseite konsolidiert werden. Ferner sind Ausgabenkürzungen geplant, die auch den zahnärztlichen Sektor betreffen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf spricht sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegende strukturelle Reformmaßnahmen im zahnärztlichen Sektor aus. So stößt die geplante Verschiebung der Angleichung der zahnärztlichen Vergütungen zwischen Ost und West beim Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf wenig Verständnis: "Vor dem Hintergrund gleicher Anforderungen ist eine niedrigere Vergütung im Ostteil nicht mehr zu rechtfertigen, zumal diese bereits im ärztlichen Bereich nach 20 Jahren deutscher Einheit aufgehoben wurde. Bei aller Anerkennung für die Notwendigkeit von Ausgabenbegrenzungen: Honorarunterschiede zwischen Ost und West führen nachweislich zu höheren Belastungen für Patienten und zur Gefährdung der flächendeckenden Versorgung."

Positiv bewertet die BZÄK die Vorschläge der Regierungsfraktionen zum Abbau von Barrieren bei der Wahl der Kostenerstattung. Dr. Engel hierzu: "Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Kostenerstattung führt zu mehr Transparenz und zu einer Stärkung der Patientensouveränität bei der Leistungsinanspruchnahme." Die BZÄK begrüßt daher Verbesserungen bei der Wahl der Kostenerstattung und spricht sich dafür aus, dass die gesetzlich Versicherten in diesem Fall auch von Privatzahnärzten behandelt werden dürfen. "Für einen auf 5 Prozent gedeckelten Verwaltungskostenabschlag durch die Krankenkasse besteht aus unserer Sicht aber keine sachliche Rechtfertigung.", so Dr. Engel. Polemischen Argumenten gegen die Kostenerstattung erteilt er eine Absage: "Wir sind gern bereit, anhand der im zahnärztlichen Sektor gesammelten Erfahrungen zu belegen, dass bei der anerkannt hohen Grundversorgung in Deutschland niemand Angst vor sozialer Überforderung haben muss, wenn sich die Versicherten freiwillig für weitergehende Therapieoptionen entscheiden."






Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: presse(at)bzaek.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Echinacea inhibiert Influenza-Viren ohne Resistenzentwicklung ÖKO-TEST Spezial Kinder & Familie ? Schwangerschaft und Geburt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.10.2010 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 282276
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 136 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundeszahnärztekammer (BZAEK) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundeszahnärztekammer (BZAEK)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 91


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.