InternetIntelligenz 2.0 - Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes / BZÄK: Grundlegende strukturelle

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes / BZÄK: Grundlegende strukturelle Ref

ID: 282082

(ots) - Am 25.10.2010 findet im Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des
GKV-Finanzierungsgesetzes (GKV-FinG) statt. Die Bundesregierung will
hiermit das drohende finanzielle Defizit der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) begrenzen. Mit der Wiederanhebung des
Beitragssatzes auf 15,5 Prozent, der Einführung
einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge und der Bereitstellung weiterer
Steuermittel soll die Einnahmenseite konsolidiert werden. Ferner sind
Ausgabenkürzungen geplant, die auch den zahnärztlichen Sektor
betreffen.

Mit Blick auf den Gesetzentwurf spricht sich die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegende strukturelle
Reformmaßnahmen im zahnärztlichen Sektor aus. So stößt die geplante
Verschiebung der Angleichung der zahnärztlichen Vergütungen zwischen
Ost und West beim Präsidenten der BZÄK, Dr. Peter Engel, auf wenig
Verständnis: "Vor dem Hintergrund gleicher Anforderungen ist eine
niedrigere Vergütung im Ostteil nicht mehr zu rechtfertigen, zumal
diese bereits im ärztlichen Bereich nach 20 Jahren deutscher Einheit
aufgehoben wurde. Bei aller Anerkennung für die Notwendigkeit von
Ausgabenbegrenzungen: Honorarunterschiede zwischen Ost und West
führen nachweislich zu höheren Belastungen für Patienten und zur
Gefährdung der flächendeckenden Versorgung."

Positiv bewertet die BZÄK die Vorschläge der Regierungsfraktionen
zum Abbau von Barrieren bei der Wahl der Kostenerstattung. Dr. Engel
hierzu: "Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung,
denn die Kostenerstattung führt zu mehr Transparenz und zu einer
Stärkung der Patientensouveränität bei der Leistungsinanspruchnahme."
Die BZÄK begrüßt daher Verbesserungen bei der Wahl der
Kostenerstattung und spricht sich dafür aus, dass die gesetzlich
Versicherten in diesem Fall auch von Privatzahnärzten behandelt




werden dürfen. "Für einen auf 5 Prozent gedeckelten
Verwaltungskostenabschlag durch die Krankenkasse besteht aus unserer
Sicht aber keine sachliche Rechtfertigung.", so Dr. Engel.
Polemischen Argumenten gegen die Kostenerstattung erteilt er eine
Absage: "Wir sind gern bereit, anhand der im zahnärztlichen Sektor
gesammelten Erfahrungen zu belegen, dass bei der anerkannt hohen
Grundversorgung in Deutschland niemand Angst vor sozialer
Überforderung haben muss, wenn sich die Versicherten freiwillig für
weitergehende Therapieoptionen entscheiden."



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse(at)bzaek.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Steinbach: Auszeichnung des Kubaners Farinas mit Sacharow-Preis unterstützt weltweiten Ruf nach Mein Sozialhilfeausgaben 2009: Anstieg auf netto 20,9 Milliarden Euro
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.10.2010 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 282082
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 88 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Öffentliche Anhörung zum Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes / BZÄK: Grundlegende strukturelle Ref"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundeszahnärztekammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundeszahnärztekammer



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.294
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 139


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.