Masterplan-Ganztagsschule: Bis 2020 flaechendeckenden Ausbau sicherstellen
Masterplan-Ganztagsschule: Bis 2020 flaechendeckenden Ausbau sicherstellen
(pressrelations) - utigen Kabinettsbeschluss zur ALG-II-Reform und zur Bildungsteilhabe von Kindern erklaeren der bildungs- und forschungspolitische Sprecher Ernst Dieter Rossmann und der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Swen
Schulz:
Das sogenannte Bildungspaket im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin von der Leyen ist nicht nur ein frommer Wunsch, dessen Umsetzung die Ministerin voellig offen laesst. Es ist vor allem bildungspolitisch voellig unzureichend, denn mit nur rund 110 Millionen Euro im Jahr fuer die Lernfoerderung oder eintaegige Schulausfluege ist die Bildungsarmut in Deutschland nicht zu ueberwinden.
Notwendig ist vielmehr eine nachhaltige Staerkung der Bildungsinfrastrukturen in Deutschland. Mehr Kitas, bessere Schulen und vor allem mehr qualifiziertes Lehrpersonal fuer die individuelle Foerderung jedes einzelnen Kindes. Ein wesentlicher Beitrag ist der weitere Ausbau von paedagogisch wertvollen Ganztagsschulangeboten. Die gegenwaertig rund 12.000 Ganztagsschulen von rund 34.000 Schulen erfuellen den im Bundesverfassungsgerichtsurteil enthaltene Anforderung an eine teilhabesichernde Bildungsinfrastruktur nicht hinreichend.
Anschliessend an das erfolgreiche erste Programm 2004 bis 2009 muss ein Masterplan-Ganztagsschule unbeschadet der Zustaendigkeiten als gemeinsame Bund-Laender-Anstrengung auf den Weg gebracht werden. Ziel eines solchen Masterplans muss es sein, in den Laendern bis 2020 ein flaechendeckendes und bedarfsgerechtes Ganztagsschulangebot von der Grundschule bis zum Abitur aufzubauen.
Eckpunkte eines Masterplans Ganztagsschule muessen sein:
- Als Beitrag zur Ueberwindung von Bildungsarmut von Kindern und Jugendlichen sind die Bildungsinfrastrukturen in die Lage zu versetzen, moeglichst fruehzeitig und kontinuierlich die paedagogisch qualitative, angemessene individuelle Foerderung jedes Kindes und jedes Jugendlichen sicherstellen zu koennen.
Dazu ist der flaechendeckende Ausbau des Ganztagsangebots ein unverzichtbarer Beitrag.- Bund und Laender vereinbaren daher einen Masterplan Ganztagsschule. Er leistet einen wichtigen Schritt zur Erreichung des 7%-Ziels fuer Bildung bis 2015 und zur Realisierung des staerkeren Bildungsengagements des Bundes.- Ziel des Masterplans ist es, bis spaetestens 2020 ein flaechendeckendes und bedarfsgerechtes Ganztagsangebot in allen Schulbereichen zu erreichen. Dazu ist die Zahl von Ganztagsschulen in etwa zu verdoppeln.- Der Ausbau soll in zwei 5-Jahres-Phasen erfolgen, damit neue Erfahrungen und Erkenntnisse etwa in der demografischen Entwicklung, ueber Veraenderungen der Bildungspraeferenzen oder schulstrukturelle Reformziele zeitnah einbezogen werden koennen. In Phase I
2011-2015 ist sicherzustellen, dass der Ausbau bedarfsorientiert und vorrangig dort erfolgt, wo der Anteil von Kindern im Teilhabebezug (SGB II usw.) oder mit Migrationshintergrund vergleichsweise hoch ist.- Anders als das erste Ganztagsschulprogramm muss der Masterplan neben den notwendigen investiven Kosten fuer Baumassnahmen zur Ermoeglichung eines Ganztagsbetriebs vor allem auch die Personalkosten fuer die ganztaegige Betreuung und auch Beschulung ausweisen - und dies hinreichend und dauerhaft. Die Laender duerfen mit diesen hohen Personalkosten, die letztlich die Voraussetzung fuer den bildungspolitischen Erfolg des Infrastrukturausbaus bilden, nicht alleine gelassen werden.- Ein Masterplan-Ganztagsschule braucht keine Grundgesetzaenderung, waere aber nach der Aufhebung des Kooperationsverbots deutlich effizienter, verlaesslicher und flaechendeckend vergleichbarer zu gestalten.
Vor allem der Bund koennte dann effektiver eine zweckgebundene Verwendung zur Verfuegung gestellter Bundesmittel
sicherstellen.- Infrastrukturprogramme sind Milliardenprogramme, wenn wirklich etwas bewegt werden soll. Unbeschadet der verfassungsrechtlichen Zustaendigkeiten fuehrt daher an einer gemeinsamen Bund-Laender-Anstrengung kein Weg vorbei. Allein aufgrund der desolaten Haushaltslage der Laender und Kommunen wird der Bund den Grossteil der finanziellen Lasten direkt oder indirekt tragen muessen. Dies setzt eindeutige, verlaessliche und weitreichende Vereinbarungen voraus, auf die sich der Bund, aber auch die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Kinder und Jugendlichen auch verlassen koennen.
Zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des Masterplan-Ganztagsschule muss der Bund daher unverzueglich Verhandlungen mit den Laendern und Kommunen aufnehmen. Nur mit einer Bidungsinfra-strukturoffensive kann Bildungsarmut ueberwunden werden. Die nachtraegliche Subventionierung von Reparaturmassnahmen, wie sie von der Leyen plant, ist bildungspolitisch eine Leernummer, zumal die von ihr im SGB II fuer die angemessene Lernfoerderung oder eintaegigen Ausfluege veranschlagten Mittel von rund 110 Millionen Euro im Jahr angesichts der Anforderungen verschwindend gering sind.
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Datum: 20.10.2010 - 17:16 Uhr
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