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Hartz IV Neuregelung ist ungenuegend

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Hartz IV Neuregelung ist ungenuegend

(pressrelations) - slich des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Ermittlung von Regelbedarfen erklaeren die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner und Dagmar Ziegler:

Ganze achteinhalb Monate hat Frau von der Leyen gebraucht, um ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ins Kabinett zu bringen. Um von ihrer Verzoegerungstaktik abzulenken, versucht sie nun die SPD dafuer verantwortlich zu machen, sollte in den verbleibenden zwei Monaten kein Gesetz zustande kommen.

Anstatt die laengst bekannten Forderungen der SPD und der Wohlfahrtsverbaende aufzugreifen, bleibt ihr Gesetzentwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurueck.

Frau von der Leyen haette lieber die vergangenen achteinhalb Monate nutzen sollen, um mit Laendern und Kommunen konkrete Schritte fuer die Umsetzung und Finanzierung der Bildungsteilhabe und den Ausbau der Angebote zu vereinbaren.
Stattdessen ist sie dem Phantom einer elektronischen Chipkarte nachgejagt, die viel Geld verschlingt und schon gar nicht am 1.
Oktober 2011 verfuegbar ist. Auch das Gutscheinmodell verursacht hohe Buerokratiekosten.

Wir wollen, dass das Geld fuer Bildungsteilhabe von Kindern ausgegeben wird und nicht fuer den Aufbau von Buerokratie.
Deswegen fordern wir einen Ausbau der Infrastruktur, damit die Bildungsteilhabe von Kindern - auch von Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen - durch einen kostenfreien Zugang zu Ganztageseinrichtungen, Sport und Kultur und warmem Mittagessen realisiert werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den Leitsaetzen zu seinem Urteil eine transparente, nachvollziehbare, realitaets- und sachgerechte Ermittlung der Regelsaetze gefordert. Dieser Vorgabe wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Die Ermittlung der Regelsaetze ist weder transparent noch nachvollziehbar und schon gar nicht realitaetstauglich. Vielmehr hat Frau von der Leyen die Referenzgruppe im Vergleich zur letzten Regelsatzermittlung willkuerlich um ein Viertel verkleinert und nicht alle BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise XII aus der Referenzgruppe ausgeschlossen. Die Art und Weise der Herausrechnung einzelner Ausgabepositionen ist methodisch falsch und die Ermittlung der Kinderregelsaetze erfolgt in vielen Ausgabepositionen auf einer statistisch nicht aussagefaehigen Datengrundlage. Jetzt so zu tun als ginge es um Tabak, Alkohol oder Gluecksspiel ist infam.





Unsere Kritik wird von Wohlfahrtsverbaenden und Kirchen geteilt.

Die Veraenderungen der Zuverdienstgrenzen sind Makulatur und fuehren nicht zu mehr existenzsichernder Beschaeftigung. Ohne eine Neuregelung von Mini- und Midi-Jobs und einen flaechendeckenden Mindestlohn bleibt der Druck auf die Loehne tarifgebundener Betriebe erhalten, so dass der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird.

Wir wollen, dass diejenigen, die vollschichtig arbeiten, am Monatsende von ihrem Lohn leben koennen. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil brauchen wir ein neues Verstaendnis des Lohnabstandsgebotes: Erwerbsarbeit in Vollzeit muss ein Einkommen oberhalb der Beduerftigkeitsschwelle des sozio-kulturellen Existenzminimums ergeben. Deshalb ist die Einfuehrung von flaechendeckenden Mindestloehnen unumgaenglich.


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Datum: 20.10.2010 - 15:16 Uhr
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