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Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzentwurfes zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversi

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Bundesratsinitiative zur Änderung des Gesetzentwurfes zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

(pressrelations) - Hessen wendet sich gegen eine bundesweite Honorarverteilung, die zu Lasten der hessischen Vertragsärzteschaft erfolgen soll. Das Land hat mehrere Anträge zur Änderung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur "nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzierungsgesetz) in den Bundesrat eingebracht. Der Regierungsentwurf sowie die hessische Änderungsinitiative werden am kommenden Freitag, 15. Oktober, in der Länderkammer beraten.

"Wir stellen uns gegen eine ungleiche Honorarverteilung, die so gefasst ist, dass jedes beliebige Ergebnis erzeugt werden kann", erklärt der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner. Die Möglichkeit zu einer Honorarverteilung "ins Blaue hinein", die der Gesetzentwurf der Bundesregierung biete, habe die Selbstverwaltung der Vertragsärzte und Krankenkassen bereits genutzt und ein "nach nicht nachvollziehbaren Kriterien entstandenes Modell" gewählt, um im kommenden Jahr 500 Millionen Euro asymmetrisch zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen zu verteilen, so der Sozialminister weiter: "Dieses Modell benachteiligt die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in Hessen gegenüber der Vertragsärzteschaft in anderen Bundesländern massiv. Bleibt es bei diesem Modell, finanzieren die hessischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte letztlich die Honorarzuwächse der übrigen Kassenärztlichen Vereinigungen." Hessen teile zwar das im Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes genannte Ziel größerer Honorargerechtigkeit. "Eine asymmetrische Honorarverteilung, die ohne eine vorherige Analyse der Honorarentwicklung und -unterschiede erfolgt, verkehrt dieses Ziel aber in sein Gegenteil. Dies wird anhand der beabsichtigten Verteilung für 2011 offensichtlich", führt Grüttner aus.

Hessen wird sich daher in der Länderkammer dafür einsetzen, dass die beabsichtigte ungerechte Honorarverteilung unterbleibt, die auf Kosten der hessischen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erfolgen würde. Gleichzeitig soll die Bundesregierung vom Bundesrat aufgefordert werden, kurzfristig die Ursachen für Vergütungsunterschiede in den KV-Bezirken zu analysieren.





"Damit dient die hessische Initiative letztlich allen Kassenärztlichen Vereinigungen. Denn schließlich können ohne die Umsetzung der hessischen Forderung nach einer Analyse die aktuell begünstigten Kassenärztlichen Vereinigungen leicht in der nächsten Runde zu denjenigen gehören, zu deren Ungunsten die Würfel fallen", so Grüttner.

Für 2011 sieht der hessische Vorschlag vor, die Honorarerhöhung, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekannt gegeben hat, insgesamt nach Versichertenzahlen auf die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zu verteilen. Sozialminister Grüttner: "Dies ist ein transparentes Kriterium und verhindert eine Schädigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen."


Kontakt: silvia.saemann(at)stk.hessen.de

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Datum: 13.10.2010 - 21:16 Uhr
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