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Stuttgart 21: Die Deutsche Bahn begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urheberrechts

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Stuttgart 21: Die Deutsche Bahn begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Urheberrechtsstreit mit dem Bonatz-Erben

(pressrelations) - Nordflügel war rechtmäßig - Auch für Abriss des Südflügels bestehen keine rechtlichen Hindernisse
(Berlin, 6. Oktober 2010) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt und die Klage des Bonatz-Erben gegen die Umgestaltung des Bahnhofs im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 abgewiesen.

Die Deutsche Bahn AG begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart. Danach ist der Abriss des Nordflügels von Beginn an rechtmäßig gewesen und auch für den ausstehenden Abriss des Südflügels bestehen keine rechtlichen Hindernisse.

Der zentrale Teil des Bonatz-Baus aus dem Jahre 1922 bleibt erhalten. Das Empfangsgebäude mit seinem charakteristischen Turm bleibt weiter der oberirdische Mittelpunkt der künftigen Bahnhofsanlage. Der Bonatz-Bau wird dabei Hand in Hand mit der Denkmalschutzbehörde restauriert.


Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher



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Datum: 07.10.2010 - 00:16 Uhr
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