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Regierung lehnt Mindestlohn fuer Weiterbildungsbranche ab

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Regierung lehnt Mindestlohn fuer Weiterbildungsbranche ab

(pressrelations) - Zur Ablehnung des Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserklaerung des Tarifvertrags vom 12. Mai 2009 in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III erklaeren die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme sowie der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Ernst-Dieter Rossmann:

Die Weiterbildung bleibt ein Paradies fuer unserioese Billiganbieter - dank Frau von der Leyen. Das Nein der Regierung zum Mindestlohn in der Weiterbildung ist ein Skandal - und voellig unnoetig dazu. Es gab keinerlei Widerstand gegen diesen Tarifvertrag, es gibt keinen konkurrierenden Tarifvertrag. Sogar die Bundesanstalt fuer Arbeit hat bereits mit der Allgemeinverbindlichkeitserklaerung gerechnet und ihre Ausschreibungsbedingungen entsprechend angepasst. Nun heisst es:
Ausser Spesen nix gewesen.

Die Regierung hat offenbar keine Ahnung von der Oeffentlichkeit, wenn sie am Vorliegen eines oeffentlichen Interesses zweifelt. Ursula von der Leyen zeigt damit wieder einmal, dass man sich nicht auf ihre Aussagen verlassen kann. Der staendige Verweis auf die Bedeutung von Bildung ist nichts als heisse Luft.

Gute Bildung braucht Qualitaet. Qualitaet hat ihren Preis. Das gilt immer, aber vor allem auch bei den Bildungsanbietern im SGB II und SGB III. Es kann nicht sein, dass Arbeitssuchende fit gemacht werden sollen fuer den Arbeitsmarkt von Leuten, die trotz Hochschulabschluss haeufig nur 1400 bis 1800 Euro brutto verdienen.

Die Entscheidung von der Leyens ist ein Schlag ins Gesicht der Beschaeftigten im Weiterbildungssektor.


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Datum: 05.10.2010 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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