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Staatssekretär informierte Arbeitskreis freier Schulträger

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(LifePR) - Thüringens Staatssekretär für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Prof. Dr. Roland Merten, hat heute (01. Oktober) den Arbeitskreis freier Schulträger über den Stand der Gesetzesänderung und über die künftige Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft informiert. Das Gremium vertritt alle 106 freien Schulträger in Thüringen und setzt sich aus Vertretern der Kirchen, der Diakonie, der Waldorfpädagogik, des Verbands der Privatschulen, der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie verschiedener Stiftungen zusammen.
Nach Mertens Worten habe eine Vielzahl von Vorschlägen der freien Träger im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf Berücksichtigung gefunden. So werde den Trägern mit dem neuen Gesetz deutlich mehr Flexibilität bei der Verwendung der Finanzmittel und bei der Bestellung von Schulleitern eingeräumt. Die Verfahren zur Genehmigung der Lehrkräfte an freien Schulen werden entbürokratisiert. Merten verwies darauf, dass es im neuen Gesetz keine Landeskinderklausel geben soll, so dass auch künftig Schüler, die aus angrenzenden Bundesländern stammen, in Thüringen gefördert werden. "Damit vermeiden wir Härten an einzelnen Standorten", so der Staatssekretär. Zudem soll es keine Änderungen im laufenden Schuljahr geben. Merten: "Alle Neuregelungen treten erst zum 1. August 2011 in Kraft. Das gibt den freien Trägern Planungssicherheit."
Der Staatssekretär stellte dem Arbeitskreis auch Grundzüge der noch zu verabschiedenden Ausführungsverordnung zum Gesetz vor, welche die Höhe der Landesförderung regelt. So soll ab dem neuen Schuljahr 2011/12 der durch das Grundsatzurteil zur Teilzeitarbeit von verbeamteten Lehrern entstandene Personalüberhang an staatlichen Schulen nicht mehr in die Berechnungsgrundlage der freien Schulen einfließen. Die staatliche Förderung soll nach Mertens Worten bei allgemein bildenden Schulen leicht sinken. Bei berufsbildenden Schulen wird der allgemeine Fördersatz ebenfalls leicht reduziert. In wichtigen Bereichen wie der Altenpfleger- oder Erzieherausbildung wird weiterhin deutlich höher gefördert. Merten: "Bisher finanzierten wir deutlich mehr als die meisten anderen Bundesländer. Auch nach einer moderaten Absenkung, die den freien Schulen nach wie vor eine auskömmliche Ausstattung sichert, zahlt Thüringen noch mehr als andere Länder." Daher müsse sich keine freie Schule Sorgen um ihre Existenz machen.




Die Vertreter der freien Schulträger wollen die Regelungen nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Ausführungsverordnung prüfen und danach Stellung beziehen. Merten: "Die freien Schulen sind und bleiben ein unverzichtbarer Bestandteil unserer vielfältigen Thüringer Bildungslandschaft."

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Datum: 01.10.2010 - 15:12 Uhr
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