Prüfung der Finanzen des Konjunkturpakets II
Prüfung der Finanzen des Konjunkturpakets II
(pressrelations) - Bundesverfassungsgericht erklärt Prüfung der Finanzhilfen des Konjunkturpakets II durch den Bundesrechnungshof teilweise für verfassungswidrig
Herrmann: "Gericht stärkt Haushaltsautonomie der Länder"
Das Bundesverfassungsgericht hat es heute für teilweise verfassungswidrig erklärt, dass der Bundesrechnungshof bei bayerischen Kommunen und in anderen Bundesländern die Verwendung von Geldern aus dem Konjunkturpaket II prüft. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte diese Entscheidung: "Das Bundesverfassungsgericht teilt zentrale verfassungsrechtliche Bedenken des Freistaates Bayern und anderer Bundesländer gegen die Prüfung des Bundesrechnungshofes. Eine weitergehende Kontrolle und Einflussnahme des Bundes auf die Verwaltung der Bundesmittel durch die Länder und Kommunen ist ihm versagt. Die Entscheidung stärkt die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder, die in eigener Regie, auch durch die jeweiligen Landesrechnungshöfe, die ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfen prüfen können."
Paragraph 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes räumt dem Bund ein, Nachweise zur Umsetzung der Investitionsvorhaben des Konjunkturpaketes II zu verlangen. Danach konnte der Bund bei Ländern und Kommunen Bücher, Belege und sonstige Unterlagen einsehen und örtliche Erhebungen durchführen sowie durch den Bundesrechnungshof prüfen. Die Regierungen des Freistaates Bayern und des Freistaates Sachsen, der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, des Saarlandes sowie der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg haben nun durchgesetzt, dass die entsprechenden Vorschriften nichtig sind. Der Bundesrechnungshof hatte in einer Reihe von bayerischen Kommunen Erhebungen durchgeführt und erst kürzlich weitere Erhebungen angekündigt.
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Datum: 24.09.2010 - 23:46 Uhr
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