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Bundesrat will Beihilfen für Steinkohlebergbau bis 2018 ermöglichen

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Bundesrat will Beihilfen für Steinkohlebergbau bis 2018 ermöglichen

(pressrelations) -
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung zu einem Vorschlag der Europäischen Kommission über staatliche Beihilfen zur Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke kritisch Stellung genommen.

Sie begrüßen zwar, dass die Kommission die Gewährung nationaler staatlicher Hilfen zugunsten des Steinkohlenbergbaus außerhalb des allgemeinen Beihilferechts der EU weiterhin ermöglichen will. Den vorliegenden Verordnungsvorschlag, der es den Mitgliedstaaten nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gestatten würde, nationale Steinkohlebeihilfen zu gewähren, lehnen sie jedoch ab. Er stehe im Widerspruch zu dem in Deutschland grundsätzlich vereinbarten sozialverträglichen Auslaufen des subventionierten Steinkohlenbergbaus im Jahr 2018.

Die Bundesregierung soll sich daher bei der Kommission und im Ministerrat für eine Lösung einsetzen, die die Umsetzung der nationalen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 ermöglicht. Dazu sei es notwendig, dass die EU den Mitgliedstaaten die Gewährung von Stilllegungshilfen bis zum Jahr 2018 gestatte.

Hintergrund des Kommissionsvorschlags ist, dass die sogenannte "Europäische Kohleverordnung" am 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt. In dieser sind die nationalen Möglichkeiten zur Gewährung staatlicher Beihilfen zugunsten des Steinkohlebergbaus geregelt. Sollte es nach dem Auslaufen der Kohleverordnung keinen neuen Europäischen Rechtsrahmen geben, der bestimmte Arten staatlicher Beihilfen zulässt, können die Mitgliedstaaten nur noch auf Grundlage der allgemeinen - für alle Wirtschaftszweige geltenden - Beihilfevorschriften tätig werden. Diese Vorschriften gewähren den einzelnen Regierungen jedoch wesentlich weniger Möglichkeiten als die Kohleverordnung.

Die Kommission schlägt daher eine Übergangslösung durch eine sektorspezifische Anschlussregelung vor, die zusätzlich zu den Möglichkeiten, die die allgemeinen Vorschriften bieten, auch Stilllegungsbeihilfen und Beihilfen für außergewöhnliche Kosten zuließe. Diese dürften jedoch nur noch bis zum 15. Oktober 2014 gewährt werden.





Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke

Drucksache 461/10 (Beschluss)


http://www.bundesrat.de/

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Datum: 24.09.2010 - 23:46 Uhr
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