InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Glücksspiel-Urteil

ID: 254440

(ots) - Dass die Bundesländer ihr
Glücksspielmonopol mit dem Schutz der Bevölkerung vor der Spielsucht
begründen, ist ungeschickt und wurde jetzt zum Bumerang. Zumal sie
Lotto und Oddset überall werben ließen und an Spielautomaten,
Pferdewetten sowie Kasinos mitverdienten - wenn auch zum Wohl von
Vereinen, Sport und Kultur. Abhängig von den Urteilen, die deutsche
Gerichte jetzt fällen müssen, hat der Staat zwei Möglichkeiten:
Entweder er gibt sein Monopol auf, lizenziert Wettbüros und kassiert
bei den mehr als 90 Prozent der Wetten mit, die im Internet an Oddset
vorbeilaufen. Oder er setzt sein Monopol so um, dass er die Menschen
tatsächlich vom Glücksspiel abhält - und verzichtet auf Lottowerbung.



Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd(at)moz.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur Popkomm Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zur geplanten Koran-Verbrennung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.09.2010 - 18:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 254440
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Frankfurt/Oder


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 193 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Glücksspiel-Urteil"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von M



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.293
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 59


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.