Staatssekretär Becker: Dauerhafte Temporeduzierung auf der Fleher Brücke in Düsseldorf
Staatssekretär Becker: Dauerhafte Temporeduzierung auf der Fleher Brücke in Düsseldorf
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Düsseldorf. Auf Initiative des Verkehrsministeriums wird die Bezirksregierung prüfen, ob auf der Fleher Brücke in Düsseldorf eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden kann. "Wir streben grundsätzlich für die Fleher Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer an, weil sie in diesem Abschnitt positive Effekte für die Verkehrssicherheit und die Lärmminderung hätte", betonte der Parlamentarische Staatsekretär Horst Becker am Freitag (3. September).
Unabhängig davon wird bereits jetzt für die Dauer der nun anstehenden Erhaltungsarbeiten auf der Fleher Brücke die Geschwindigkeit auf maximal 80 km/h begrenzt. Diese Arbeiten werden geraume Zeit in Anspruch nehmen und sind notwendig geworden, weil in einem Brückenteil Korrosion festgestellt wurde.
Bei den bisherigen Sanierungsarbeiten auf der Fleher Brücke wurde bereits anstelle des früheren Gussasphalts ein leicht Lärm mindernder Belag auf den zweiten und dritten Fahrstreifen in jede Richtung aufgebracht.
Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus für die nähere Zukunft für den Austausch der besonders lauten Fahrbahnübergänge am Ende der Brücke ein. Eine zusätzliche Lärmschutzwand allerdings, wie von Anwohnern gefordert, ist zum einen aus statischen Gründen nicht möglich. Zum anderen sehen die Planfeststellungsunterlagen für die Brücke selbst keine Lärmschutzwand vor. An die Einhaltung dieses Planfeststellungsbeschlusses ist die Straßenbauverwaltung gebunden.
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Datum: 03.09.2010 - 20:16 Uhr
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