Dreistufentest beim SWR
Dreistufentest beim SWR abgeschlossen
Rechtsaufsicht sieht Voraussetzungen für Veröffentlichung gegeben
(pressrelations) -
Stuttgart. Der vom Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) durchgeführte Dreistufentest entspricht den im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Vorgaben. Das für die Rechtsaufsicht der Zweiländeranstalt zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg hat jetzt mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg vorliegen.
Der Rundfunkrat des SWR hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2010 festgestellt, dass folgende Telemedienkonzepte den Voraussetzungen des § 11f, Abs. 4 RSTV entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind: ARD.de, EinsPlus.de, SWR.de, SWR3.de, DasDing.de, Kindernetz.de Planet-Schule.de, SWR2 Archivradio.
Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates Harald Augter: "Mit der Veröffentlichung der Telemedienkonzepte findet das wichtige Projekt der Bestandsprüfung seinen Abschluss. Der Rundfunkrat des SWR wird die weitere Entwicklung der Online-Auftritte kritisch und konstruktiv begleiten."
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel: 07221/929-2785, E-Mail: wolfgang.utz(at)swr.de
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Datum: 30.08.2010 - 19:46 Uhr
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