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Kein Minderheitenrecht auf Gegenüberstellung Minister zu Guttenbergs

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Kein Minderheitenrecht auf Gegenüberstellung Minister zu Guttenbergs


(pressrelations) -
Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Kundus-Untersuchungsausschuss

Zur Ablehnung der Klage auf Gegenüberstellung im sogenannten Kundus-Untersuchungsausschuss durch den Bundesgerichtshof am 17.08.2010 erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck MdB:

Wir begrüßen den heute veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Das Gericht ist damit voll und ganz der Argumentation der Regierungskoalition gefolgt, dass eine Gegenüberstellung lediglich eine Art und Weise der Beweisaufnahme ist und folglich mit Mehrheitsentscheidung beschlossen wird. Der Minderheit steht hier kein Minderheitsrecht zu.
Darüber hinaus hat das Gericht der Opposition auch untersagt, die ablehnende Entscheidung der Ausschussmehrheit gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der BGH-Beschluss hat mit der Klarstellung der Minderheits- bzw. Mehrheitsrechte entscheidend zur Handlungsfähigkeit im Umgang mit dem Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) beigetragen und der Opposition verdeutlicht, dass sie die Minderheitsrechte nicht zur Behinderung der Arbeit missbrauchen darf.

Es bleibt zu hoffen, dass die Opposition dies zum Anlass nimmt, endlich konstruktiv zu arbeiten und den Ausschuss schnell zum Ende zu bringen. Aus Sicht der CDU/CSU Fraktion besteht kein weiterer Untersuchungsbedarf.

Weiterführende Links:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh Art=pm Datum=2010 Sort=3 nr=53067 pos=0 anz=160


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Datum: 19.08.2010 - 22:31 Uhr
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