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Nationalmannschaft künftig nur noch mit 10 Spielern auf dem Platz

ID: 243877

Jogi Löw hat ein Problem. Die Nation ist empört. Künftig darf die Nationalmannschaft nur noch mit 10 Spielern auflaufen. Ein schlechter Scherz? In den meisten Betrieben ist das traurige Realität. Denn ein „Spieler“ ist in der Regel immer beim Rauchen.


(IINews) - Rauchen am Arbeitsplatz – „faule Kollegen im Seitenaus“
Man stelle sich vor, unsere Nationalmannschaft müsste bei der nächsten Fussball-EM auf den elften Mitspieler verzichten, weil der die meiste Zeit im Seitenaus an der Eckfahne steht und genüsslich ein Zigarettchen raucht. Da würde so manch einem Fussballfan, auch dem rauchenden, der Kamm schwellen.
In der eigenen Mannschaft jedoch, im Kollegenkreis auf der Arbeit, betrachten viele Raucher die ausgedehnten Nikotin-Pausen als Bagatelle. Während die nikotinfreien Kollegen weiterschuften, macht man gerne mal das eine oder andere gemütliche Zigarettenpäuschen.
30 zusätzliche Urlaubstage für Raucher
Seitdem das Rauchen am Arbeitsplatz verboten ist, müssen sich die Raucher meist zu eigens dafür vorgesehenen Stellen außerhalb des Gebäudes begeben. Mitunter kommen da schon mal einige Minuten Wegstrecke zusammen.
Und wenn man dann schon mal unter Seinesgleichen ist, ergibt sich auch schon mal die Gelegenheit für einen netten Plausch mit den Kollegen aus den Nachbarbüros. So werden aus wenigen Minuten nicht selten 10 bis 15 Minuten pro Zigarette. Und das fünf bis achtmal am Tag.
Karl S. arbeitet in einem Kölner Medienunternehmen. Er ist Raucher. Mindestens sechsmal am Tag überkommt ihn die Lust auf eine Zigarette. Zum Rauchen muss er mit dem Aufzug ins Erdgeschoss fahren und dort etwa einhundert Meter bis zum nächsten Rauchertreffpunkt zurücklegen. Die gesamte Prozedur dauert jedes Mal knapp fünfzehn Minuten.
Karl S. ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Ein durchschnittlicher Raucher verbringt etwa 15% seiner Arbeitszeit unproduktiv mit Rauchen. Anders ausgedrückt: er erqualmt sich 30 zusätzliche Urlaubstage im Jahr, nicht mit eingerechnet der, rauchbedingt höhere Krankenstand.
Kein rechtlicher Anspruch auf Zigarettenpausen
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, denn der Arbeitgeber ist auf Basis der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, die nicht rauchenden Mitarbeiter wirksam am Arbeitsplatz vor den Gefahren des Zigarettenqualms zu schützen.




Einen rechtlichen Anspruch auf Zigarettenpausen indess haben Arbeitnehmer nicht. Sie müssen hierfür die normalen Pausen nutzen. Wer trotzdem zusätzliche, nicht genehmigte Pausen einlegt, dem drohen Abmahnung und im Wiederholungszwang sogar die Kündigung.
Eine Möglichkeit für Betriebe mit Zeiterfassungssystemen ist es, die Mitarbeiter bei Rauchpausen ausstempeln zu lassen. Grundsätzlich sollten solche Absprachen aber schriftlich in der Betriebsvereinbarung festgehalten werden.
Dampf im Büro - elektrische Zigarette
Eine ebenso sozialverträgliche wie innovative Alternative für das Rauchen am Arbeitsplatz könnten elektrische Zigaretten sein. Elektrische Zigaretten unterscheiden sich auf den ersten Blick kaum von einer herkömmlichen Filterzigarette. Doch in Wirklichkeit handelt es sich nicht um Rauchen im klassischen Sinne. Auf Tabak wird beim elektrischen Rauchen verzichtet. Stattdessen wird eine winzige Menge einer mit Aromen angereicherten Flüssigkeit zu zigarettenrauch-ähnlichem Nebel verdampft. Schon nur wenige Zentimeter entfernt ist dieser Dampf für die Kollegen nicht mehr wahrnehmbar. Da sich keine Schwebpartikel wie im Zigarettenrauch bilden, entsteht auch kein unangenehmer Geruch oder kalter Rauch.
„Allerdings sollte die Nutzung elektrischer Zigaretten am Arbeitsplatz nicht ohne die Zustimmung des Arbeitgebers und der Kollegen erfolgen“, sagt Raimund Woitinek, Geschäftsführer des deutschen Marktführers VitaSmoke. „Dabei sollte man vor allen Dingen das Funktionsprinzip der E-Zigarette und die sich hieraus ergebenden Vorteile erläutern.“
Das Unternehmen von Karl S. hat seinen Mitarbeitern inzwischen die Verwendung der elektronischen Zigarette gestattet, sofern die nichtrauchenden Kollegen im Büro damit einverstanden sind.
Karl S. war einer der ersten Umsteiger. Die elektrische Zigarette ersetzt für ihn zwar seine geliebte Tabakzigarette nicht komplett, sie ist aber eine gute Alternative für ihn. Statt wie bislang sechsmal täglich begnügt er sich mittlerweile mit einer Zigarette direkt nach dem Mittagessen. „Und die genieße ich nun umso mehr“, sagt Karl.

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Über die Firma VitaSmoke GmbH
Die VitaSmoke GmbH aus Fürth im Odenwald ist ein innovatives Unternehmen mit jahrelangem Know-How in der Vermarktung von Konsumgütern. Die VitaSmoke GmbH vermarktet elektrische Zigaretten und das entsprechende Zubehör unter der gleichnamigen Marke VitaSmoke über das TV, den stationären Handel, Apotheken und den Internetshop unter http:// www.vitasmoke.de.
Gründer und Geschäftsführer Raimund Woitinek und das ehrgeizige junge Team haben sich zum Ziel gesetzt, elektrische Zigaretten in Deutschland salonfähig und Rauchern eine echte Alternative zum traditionellen Rauchen von Tabakzigaretten zugängig zu machen.
Die VitaSmoke GmbH setzt konsequent auf qualitativ hochwertige Produkte und exzellenten Kundenservice. VitaSmoke-Produkte entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Bei den angebotenen Aroma-Fluids zum Nachfüllen setzt VitaSmoke auf deutsche Qualität. Die Fluids werden ausschließlich gemäß des aktuell in Deutschland gültigen Lebensmittel- und Genussmittelrechts entwickelt und hergestellt. Alle aromatisierenden Bestandteile sind FEMA gelistet und / oder durch die "US Food and Drug Administration (FDA)" als GRAS (Generally Recognised As Safe) eingestuft.



VitaSmoke GmbH
Raimund Woitinek
Geschäftsführer

Am Bächlein 10
64658 Fürth

Telefon: 01805-108812
Telefax: 01805-108813
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Bereitgestellt von Benutzer: SciencePR
Datum: 17.08.2010 - 22:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Woitinek
Stadt:

Fürth


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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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