Südwest Presse: Kommentar zum Thema Verfassungsgericht
(ots) - Welch ein Lernprozess: Das Bundesverfassungsgericht
hat in Sachen Erbschaftsteuer homosexuelle Lebenspartner Ehegatten
gleichgestellt. Das ist gut so - und wäre lange unmöglich gewesen.
Zur Erinnerung: 1957 hatte dasselbe Gericht noch festgestellt, die
damals bestehenden Strafgesetze gegen männliche Homosexuelle
verstießen nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes - dazu
gab es einen wohlwollenden Rückblick auf die deutsche
Strafrechtsgeschichte, welche die Richter mutig mit dem Alten
Testament beginnen ließen. Zwischen beiden Entscheidungen liegen 53
Jahre, die 68er-Revolte, sexuelle Befreiung und ein
Bewusstseinswandel, der nicht zuletzt einen bekennenden Homosexuellen
im Amt des Außenministers und Vizekanzlers möglich gemacht hat. Trotz
all dieser begrüßenswerten Liberalisierungen darf nicht übersehen
werden, dass der Umgang mit Homosexualität nach wie vor nicht so
selbstverständlich ist, wie er sein sollte. Wäre es anders, hätten
die Richter in Karlsruhe erst gar nicht entscheiden müssen. Denn das
fragliche Steuergesetz stammt aus dem Jahr 2008. Konservative Kräfte,
die den Schutz der Ehe vor allem darin sehen, dass sie alle, die
anders leben wollen, diskriminieren, haben offenbar weiterhin genug
Einfluss, ihre Weltsicht in Gesetze zu gießen. Das ist der
eigentliche Skandal. Gesellschaftlicher Fortschritt sieht anders aus.
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Lothar Tolks
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Datum: 17.08.2010 - 18:57 Uhr
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