KAUCH: Bundesverfassungsgericht stärkt FDP bei Gleichstellung Homosexueller
KAUCH: Bundesverfassungsgericht stärkt FDP bei Gleichstellung Homosexueller
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BERLIN. Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehegatten bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Schwulen- und Lesbenpolitik MICHAEL KAUCH:
Die Bundesregierung war beim Thema Erbschaftsteuer dem Bundesverfassungsgericht voraus. Bereits vor der Sommerpause hat das Bundeskabinett auf Druck der FDP die volle Gleichstellung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer beschlossen.
Dennoch ist der Beschluss von hoher Wichtigkeit. Denn er macht klar: Es gibt keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht. Die FDP erwartet nun vom Koalitionspartner, dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgibt.
Der Koalitionsvertrag sieht für Homosexuelle den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht und die volle Gleichstellung im Beamtenrecht vor. Neben den Regelungen zu Erbschaft- und Grunderwerbsteuer ist bereits die Gleichstellung beim BAföG umgesetzt worden. Ein Gesetzentwurf zur vollen Gleichstellung im Beamtenrecht befindet sich in der Ressortabstimmung. Darüber hinaus ist die Gründung einer Magnus-Hirschfeld-Stiftung gegen die Diskriminierung Homosexueller in Vorbereitung.
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Datum: 17.08.2010 - 15:32 Uhr
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