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Keine Zukunftsloesungen und oekologischer Rueckschritt

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Keine Zukunftsloesungen und oekologischer Rueckschritt


(pressrelations) -
Zu dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Der vor kurzem veroeffentlichte, immer noch nicht abgestimmte Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist kein grosser Wurf. Wie auf fast allen Politikfeldern ist auch dieser Vorschlag mehr ein Beweis fuer die Unfaehigkeit der schwarz-gelben Koalition sich zu einigen, als ein zukunfts- und richtungweisendes Konzept. Die grundsaetzlichen Fragen, wie Verhaeltnis von oeffentlicher und privater Abfallwirtschaft und Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft, werden nicht geklaert. Im Gegenteil: Viele Formulierungen bleiben wie im Arbeitsentwurf schwammig und fuehren nur zu Rechtsunsicherheit.

Oekologisch ist der Entwurf ein Rueckschritt gegenueber dem Arbeitsentwurf. Die Umwandlung der schon im Arbeitsentwurf wenig ambitionierten Quoten fuer die stoffliche Verwertung werden in eine Kann-Bestimmung umgewandelt. Die Regierungskoalition orientiert sich hier nur an ihrer ideologischen Vorgabe der 1:1-Umsetzung europaeischer Richtlinien. Insbesondere im Bereich der Bauabfaelle zeigt sich die voellige Abkehr von der Realitaet. Eine Kann-Quote von 70 Prozent liegt unter der bereits heute erreichten Verwertung von 89 Prozent. Ein Desaster fuer eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.

Ebenso widerspricht die im Referentenwurf klar formulierte Gleichrangigkeit der energetischen Verwertung ab einem Heizwert von 11.000 KJ mit der stofflichen Verwertung voellig dem Grundgedanken der europaeischen Abfallrahmenrichtlinie und der fuenfstufigen Abfallhierarchie. In der europaeischen Richtlinie wird definiert, bei welchen Voraussetzungen Verbrennung Verwertung sein kann und nicht mehr Beseitigung ist. Die stoffliche Verwertung, hat aber immer Vorrang. Hilfreich ist die neue Gleichsetzung vor allem fuer die privaten Verbrenner und Mitverbrenner, zumal, wie aus einer Antwort der Regierung hervorgeht, es keinerlei Ueberpruefung gibt.





Zwar gibt es mit dem Wegfall der Moeglichkeit der Drittbeauftragung fuer private Haushalte und der Gebuehrenerhebung fuer private Unternehmen positive Aspekte, jedoch mit der Zulassung gewerblicher Sammlungen wird die Zukunftsfaehigkeit der oeffentlich-rechtlichen Entsorger gefaehrdet. Es muss deutlich klargestellt werden: Im Sinne der Daseinsvorsorge gehoert die komplette Hausmuellentsorgung in die Zustaendigkeit der Kommunen. Unabhaengig vom Marktgeschehen muss der Buerger sich zuverlaessig darauf verlassen koennen, dass sein Abfall ordnungsgemaess entsorgt wird.

Darueber hinaus zeichnet sich der Entwurf durch zahlreiche Ungenauigkeiten und schwammige Formulierungen aus. Es wird nicht bestimmt, wer die "neutrale" Behoerde fuer die Zulassung gewerblicher Sammlungen sein soll. Die wichtigen Fragen, wie zum Beispiel zu Bestimmungen ueber die Abfallhierarchie, Bioabfall, Wertstofftonne, Definition von Nebenprodukten und Abfallende, sollen erst durch eine Rechtsverordnung geklaert werden und dies auch noch ohne Beteiligung des Bundestages. Gerade in diesen, sowohl oekologisch als auch fuer Buerger und Wirtschaft, wichtigen Fragen ist eine Beteiligung der gewaehlten Volksvertreter notwendig.


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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.08.2010 - 14:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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