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Hessen unterstützt Vorschlag für neue Form der Unterbringung für Menschen aus Sicherungsverwahrung

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Hessen unterstützt Vorschlag für neue Form der Unterbringung für Menschen aus Sicherungsverwahrung


(pressrelations) -
Innenminister Volker Bouffier und Justizminister Jörg-Uwe Hahn:"Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht ? wir tun alles, was machbar ist, um die Bevölkerung zu schützen"

"Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht. Wir haben bei der Sicherungsverwahrung alles getan, was notwendig war und gleichzeitig noch Maßnahmen ergriffen, die über unsere gesetzliche Verpflichtung hinausgehen", so das Fazit des Ministers der Justiz, für Integration und Europa, Jörg-Uwe Hahn, und des Ministers des Innern und für Sport, Volker Bouffier. Gleichzeitig, so die beiden Minister weiter, sehe die Hessische Landesregierung die Notwendigkeit für gesetzliche Veränderungen, die die Gefahren, die von diesen Menschen ausgehen, weiter verringere. "Unser Ziel ist es, die Bevölkerung noch besser zu schützen!" erklärten die beiden Minister übereinstimmend.

Sämtliche Personen, die in Hessen aktuell von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind, werden von einem sogenannten Sicherheitsmanagement begleitet, das alle zuständigen Stellen zusammenführt. Innerhalb dieses Sicherheitsmanagements werden sowohl die Überwachung durch die Polizei als auch Aktivitäten der Bewährungshilfe abgestimmt und umgesetzt. "Wir überwachen diese Männer offen und verdeckt, je nach Einschätzung von Sicherheitsexperten", sagte Innenminister Volker Bouffier. Gleichzeitig sei es notwendig, diese Menschen auf den ersten Schritten in der Freiheit eng zu begleiten. "Das hilft den Entlassenen und verringert auch insgesamt die Gefahren", erklärte Justizminister Jörg-Uwe Hahn. Zudem stünden diese Personen alle unter Führungsaufsicht. Diese sei mit bestimmten Auflagen verbunden, wie beispielsweise dem täglichen Melden bei der Polizei oder der Bewährungshilfe. "Wir tun alles, was in unserer Kompetenz steht und was gesetzlich möglich ist", betonten Hahn und Bouffier heute in Wiesbaden.

Beide Minister waren sich einig, dass der Staat der Bevölkerung keine hundertprozentige Sicherheit garantieren könne. Allerdings seien gesetzliche Veränderungen notwendig, die die Bevölkerung noch besser schütze. "Dafür müssen wir die Gefahren, die von diesen Menschen ausgehen, weiter verringern", sagte Innenminister Volker Bouffier. Als Beispiele nannten Hahn und Bouffier den Einsatz von Anlagen zur optischen Überwachung, die Fußfessel als ein Mosaikstein in einem Gesamtpaket, aber auch ein verbesserter Informationsaustausch. "Hier gibt es kein Allheilmittel, hier müssen viele Räder ineinandergreifen", so die beiden Minister. Justizminister Hahn machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Hessische Landesregierung keine Gesetzesinitiative unterstützen werde, bei der eine hohe Wahrscheinlichkeit des Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht bestehe. "Nicht blinder Aktionismus hilft, sondern kluge Überlegungen", so Hahn.





Sowohl Hahn als auch Bouffier befürworteten eine neue Form der Unterbringung, die jenseits von Justizvollzugsanstalten oder des Maßregelvollzugs angesiedelt sein sollte. "Diese Einrichtung sollte speziell für Personen, die nicht psychisch krank sind und ihre Haftstrafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich anzusehen sind, geschaffen werden", erklärten Justiz- und Innenminister. Es könne allerdings keine klassische Weiterführung der Haft sein. Vielmehr sollte im Vordergrund stehen, die von diesen Menschen ausgehende Gefahr zu verringern. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag des Bundes wird die Hessische Landesregierung unterstützen, so die beiden Minister.


Pressestelle: Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Pressesprecherin: Dagmar Döring
Telefon: (0611) 32 2695, Fax: (0611) 32 2691
E-Mail: pressestelle(at)hmdj.hessen.de

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Datum: 16.08.2010 - 18:16 Uhr
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