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Neue Informationspflichten für Dienstleister und Händler

ID: 238470


(PresseBox) - .
- EG-Dienstleistungsrichtlinie wird umgesetzt
- Ziel der Verordnung: mehr Transparenz im Geschäftsleben
- Dienstleistungszentrum Wirtschaft stellt Informationen über Neuerungen bereit
Seit Mai 2010 müssen Dienstleister ihren Kunden umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) soll für mehr Transparenz im Geschäftsleben sorgen. Doch was müssen Dienstleister und Händler wissen, um Abmahnungen zu vermeiden? Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft ist erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Verordnung und informiert über neue Informationspflichten.
Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) setzt der Gesetzgeber die Vorgaben der EG-Dienstleistungsrichtlinie um. Seit dem 17. Mai 2010 müssen Dienstleister ihren Kunden umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. Die DL-InfoV soll für mehr Transparenz im Geschäftsleben sorgen. Bestehende Informationspflichten aus anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Telemediengesetz (TMG), bleiben unberührt. Grundsätzlich gelten die neuen Pflichten für alle Dienstleistungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie fallen: nicht nur Gewerbetreibende wie Händler, Handwerker und Dienstleister, sondern auch freiberufliche und sonstige Dienstleistungserbringer, zum Beispiel Rechtsanwälte, Tierärzte, Architekten, Sachverständige, etc.
Die DL-InfoV unterscheidet zwischen zwei Arten von Informationen. Stets zur Verfügung gestellt werden müssen zum Beispiel Familien- und Vorname, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mailadresse oder die Faxnummer sowie bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der Genehmigungsstelle und gegebenenfalls die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Andere Informationen müssen dagegen lediglich auf Anfrage bereitgestellt werden. Zusätzlich gibt es Regelungen hinsichtlich erforderlicher Preisangaben und ein Verbot diskriminierender Bestimmungen.




Weitere Informationen erhalten Sie beim Dienstleistungszentrum Wirtschaft und unter http://www.dlzw-dortmund.de/tiny/ae/

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Datum: 05.08.2010 - 11:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Dienstleistung


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