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Verstoss gegen Verbot von Streumunition ist eine kriminelle Handlung

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Verstoss gegen Verbot von Streumunition ist eine kriminelle Handlung


(pressrelations) -
Am 1. August tritt die internationale Konvention gegen Streumunition in Kraft. Dazu erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Johannes Pflug:

Mit der 30. Ratifizierung durch das suedosteuropaeische Moldawien im Februar dieses Jahres wurde die Voraussetzung geschaffen, dass die internationale Konvention gegen Streumunition nun in Kraft treten kann. 19 von 27 Mitgliedslaendern der Europaeischen Union gehoeren den Unterzeichnern der Konvention an. Deutschland hat das Ratifizierungsverfahren unter dem ehemaligen Aussenminister Frank-Walter Steinmeier abgeschlossen.

Trotz des Erfolges ist noch nicht das Ende des Prozesses erreicht, da die wichtigsten Produzenten, Exporteure und Anwender von Streumunition noch nicht unterschrieben haben.
Darunter sind die USA, China und Russland.

Parlamentarier sind aufgefordert, an die Staaten zu appellieren, die bis jetzt noch nicht unterschrieben haben. Notfalls sollten diese auch nicht davor zurueckschrecken, bei einem Verstoss gegen die Konvention diesen als kriminelle Handlung zu sanktionieren. Die Konvention rettet Leben, da 98 Prozent der Opfer von Streumunition Zivilisten sind.

Die Konvention verbietet den Einsatz, die Entwicklung, die Herstellung, die Lagerung sowie den Im- und Export von Streumunition und verpflichtet zur Vernichtung aller Bestaende.

Streumunition ist besonders gefaehrlich wegen ihrer breiten Flaechenwirkung und der hohen Blindgaengerrate. Dadurch bringt Streumunition besonders die Zivilbevoelkerung in Gefahr - nicht nur waehrend des Einsatzes, sondern noch lange nach dem Ende eines militaerischen Konflikts.


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Datum: 31.07.2010 - 03:33 Uhr
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