NRW zieht sich aus erneutem Gigaliner-Versuch zurück
NRW zieht sich aus erneutem Gigaliner-Versuch zurück
(pressrelations) - Düsseldorf. Landesverkehrsminister Harry K. Voigtsberger hat einen erneuten Feldversuch mit überlangen Lkw´s ("Gigaliner") abgelehnt. "Nordrhein-Westfalen wird sich an einem solchen Versuch nicht beteiligen", kündigte der Minister am Donnerstag (29. Juli 2010) in Düsseldorf an. Das Bundesverkehrsministerium bereitet derzeit einen erneuten, auf fünf Jahre angelegten Feldversuch vor.
"Die Verkehrsminister haben 2007 den Einsatz von besonders schweren Fahrzeugen abgelehnt und sich gegen jeglichen weiteren Versuch ausgesprochen. Die damals geäußerten Bedenken aus der zusätzlichen Straßenbelastung bestehen nach wie vor", betonte Voigtsberger. Die jüngste Initiative von Bundesverkehrsminister Ramsauer, erneut Riesenlaster auf den deutschen Straßen zu testen, sei der Versuch, diesen Beschluss der Verkehrsminister der Länder zu unterlaufen.
Es könne nicht Ziel der Verkehrspolitik sein, noch mehr Güter auf die Straße zu verlagern, bekräftigte der Minister. "Das widerspricht unseren verkehrs- und umweltpolitischen Zielen. Vielmehr müssen wir verstärkt das Schienen- und das Wassernetz für den Gütertransport nutzen und ausbauen. Zwei wichtige Projekte hierfür sind der Eiserne Rhein und die Betuwe-Linie."
http://www.mbv.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.07.2010 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 235640
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 154 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"NRW zieht sich aus erneutem Gigaliner-Versuch zurück"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).