Mitteldeutsche Zeitung: zu Urteil Flatrate-Bordelle
(ots) - Die kriminelle Energie der Bordell-Betreiber war
also nicht allzu groß. Drei Jahre Haft für die Haupttäterin ist da
eine eher happige Strafe. Möglicherweise ist das eine Konzession an
die öffentliche Aufregung, die die Werbung der Flatrate-Bordelle vor
einem Jahr erzeugte. Darin war fälschlicherweise der Eindruck erweckt
worden, die Frauen müssten alle Wünsche der pauschal-zahlenden Freier
erfüllen. Insofern haben sich die Bordell-Betreiber ihr mieses Image
selbst eingebrockt.
Dass damals die Bordelle mit 700 Polizisten durchsucht wurden,
hatte aber auch etwas Aktionistisches, immerhin war gerade
Bundestagswahlkampf.
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Datum: 23.07.2010 - 19:48 Uhr
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