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Pruefung der Online-Angebote des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Drei-Stufen-Test hat si

ID: 231013

Pruefung der Online-Angebote des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Drei-Stufen-Test hat sich bewaehrt


(pressrelations) -
Zu den heute von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD vorgestellten Ergebnissen der Pruefung der Telemedienangebote der ARD erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin
Doermann:

Das Pruefverfahren durch den Drei-Stufen-Test hat sich bewaehrt.
Der gewaehlte Weg, die Telemedienangebote der ARD durch die unabhaengigen Gremien der ARD pruefen zu lassen, funktioniert und entspricht der besonderen Aufsichtsstruktur des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dadurch wird die binnenplurale Kontrolle gestaerkt, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Ergebnisse der Pruefung erhoeht und der Auftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet klar nachvollziehbar.

Wir begruessen die Ergebnisse dieses neuen, durch den 12.
Rundfunkaenderungsstaatsvertrag eingefuehrten Testverfahrens.
Der Drei-Stufen-Test ermoeglicht ein transparentes und auf die Konkretisierung des Auftrags des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks bezogenes Verfahren zur Genehmigung seiner Online-Angebote. Das entspricht den Vorgaben der EU-Kommission.

Es ist zu hoffen, dass insbesondere die privaten Rundfunksender und die Verlage die Ergebnisse des Drei-Stufen-Tests zu akzeptieren bereit sind. Im Verfahren hatten sie die Moeglichkeit, sich in Stellungnahmen zu aeussern.

Das von der GVK vorgestellte Gutachten des Praesidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Papier, zur "Presseaehnlichkeit" der Online-Angebote bringt in dieser, vor allem von den Verlagen immer wieder zum Streitpunkt gemachten Frage Klarheit. Das Internetangebot des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks gehoert zum Kern des oeffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrag und darf sich aller im Internet gebraeuchlichen Mittel bedienen, so das Gutachten. Ein fortwaehrender Streit darueber, was der oeffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet darf und was nicht, hilft keinem. Am allerwenigsten den Gebuehrenzahlern, die auch im Internet ein umfassendes, attraktives und informativ wertvolles Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandradio nutzen wollen und einen Anspruch darauf haben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rundfunk-Entscheidung vom 11. September 2007 klar festgestellt, dass sich der Funktionsauftrag des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks auch auf den Online-Bereich bezieht. Das Gutachten bestaetigt das ausdruecklich.






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Datum: 20.07.2010 - 17:47 Uhr
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