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Neue Regeln stärken Verbraucherrechte bei Krediten: Die Verbraucherkreditrichtlinie

ID: 230991

RatGeberZentrale mit Schwerpunktthema Geld und Steuern


(IINews) - Neue EU-Regelungen stärken die Verbraucherrechte bei Krediten. Deshalb hat die RatGeberZentrale http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen.html sich in einem Schwerpunkthema mit diesen Fragen beschäftigt: Wieso stärkt die neue Verbraucherkreditrichtlinie die Rechte der Verbraucher? Wie kann ich mehr Steuern sparen? Was ist beim Vergleich von Lebensversicherungen zu beachten? Soll ich meine Lebensversicherung im Notfall verkaufen?

Die meisten Steuerspartipps bringen zwar jeder für sich auf den ersten Blick wenig, sind aber in ihrer Gesamtheit erheblich. Ein erster Ansatzpunkt können die Werbungskosten sein. Werbungskosten sind, so der gängige Wortlaut, durch die Erwerbstätigkeit veranlasst und dienen deren Erwerbung, Sicherung sowie Erhaltung, also der Einnahmen eines Steuerpflichtigen. Üblicherweise wird das bereits durch einen Pauschbetrag, der beim Steuerabzug eingerechnet ist, berücksichtig. Aktuell sind das 920 Euro. Gehen Werbungskosten allerdings darüber hinaus, kann es sich lohnen, sie bei der Einkommenssteuerklärung anzusetzen. Die "Klassiker" dabei sind Fortbildung und Fachliteratur.

Für Verbraucherkredite hat die Europäische Union (EU) neue Regeln aufgestellt. Nun gelten europaweit einheitliche Vorgaben. Die neuen Regelungen gelten für Anschaffungsdarlehen, Überziehungsmöglichkeiten und Immobiliendarlehen. Kunden aller Banken in Deutschland und in der gesamten EU werden beim Abschluss neuer Kreditverträge neue Klauseln vorfinden. "Transparenz und Sicherheit sind die beiden Anliegen, die der Gesetzgeber mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt. Auf diese Werte stützt sich auch die ganzheitliche Beratung, die Genossenschaftsbanken seit jeher für ihre Kunden betreiben", sagt Dr. Andreas Martin vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) http://www.bvr.de

Interessant bei einer Risikolebensversicherung ist nicht nur der nominelle Tarif, sondern der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Nimmt die Versicherung am Gewinn der Gesellschaft teil, werden diese Gewinn-Anteile vom Bruttobeitrag abgezogen. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag kann dann netto für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro schon unter 5 Euro im Monat liegen. Bei den verschiedenen Versicherungen können allerdings die Unterschiede groß sein, so ein Test der Stiftung Warentest. Wer vergleicht und Informationen einholt, geht in Bezug auf seine Versicherung nur ein geringes Risiko ein. Vergleich lohnt sich auf jeden Fall.





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Datum: 20.07.2010 - 17:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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