InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Pflege-Mindestlohn greift zu kurz

ID: 228709


(ots) - Zum Kabinettsbeschluss über die Einführung eines
Pflege-Mindestlohnes erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Die
Entscheidung der Bundesregierung kann nur ein erster Schritt auf dem
Weg zu einer höheren Attraktivität des Pflegeberufes sein.
Qualifizierte Pflege gibt es nicht zum Nulltarif - 7,50 bzw. 8,50
Euro Stundenlohn sind bei weitem nicht ausreichend. Allein mit dieser
äußerst geringen Mindestlohnregelung können die Arbeitsbedingungen
für das gesamte Pflegepersonal in der häuslichen und stationären
Pflege nicht verbessert werden. Zudem ist die Unterscheidung zwischen
Ost und West nach 20 Jahren Wiedervereinigung unzeitgemäß und
diskriminierend. Bleibt es dabei, verfehlt die schwarz-gelbe
Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Ziel, das
Berufsbild in der Altenpflege attraktiver zu gestalten. Genau dies
ist aber vor dem Hintergrund, dass allein in zehn Jahren rund 77.000
qualifizierte Kräfte in der Pflege benötigt werden, dringend geboten.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs



Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle(at)sovd.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Welt-Aids-Konferenz: Einfache Maßnahmen könnten 400.000 Babys vor HIV schützen Betriebskostenabrechnung: Urteil des Bundesgerichtshofes
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.07.2010 - 14:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 228709
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Berlin


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 163 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pflege-Mindestlohn greift zu kurz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

SoVD Sozialverband Deutschland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von SoVD Sozialverband Deutschland



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.292
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 86


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.