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Tipico muss Verlust erstatten–Verstoßgegen Einzahlungslimit

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LG Koblenz verurteilt Tipico zur Rückzahlung


(IINews) - München, 19.08.2026. Die Tipico Co Ltd. muss einem Spieler Verluste ersetzen, die er bei Online-Sportwetten über eine Webseite von Tipico erlitten hat. Das hat das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 6. August 2026 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich der Sportwettenanbieter nicht an das Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro im Monat gehalten habe. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

„Das Urteil zeigt, dass es nicht nur darauf ankommt, ob eine Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten vorliegt, sondern auch darauf, ob sich der Veranstalter an die gesetzlichen Vorgaben wie ein monatliches Einzahlungslimit hält. Ist das nicht der Fall, können Spieler ihre Verluste, die über dem Einzahlungslimit liegen, zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Koblenz hatte der Kläger zwischen August 2022 und Januar 2023 über eine deutschsprachige Webseite von Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich knapp 12.900 Euro verloren. Tipico verfügt seit dem 9. Oktober 2020 über die in Deutschland erforderliche Lizenz, um Sportwetten im Internetanbieten zu dürfen. Die Lizenz ist aber kein Freifahrtschein, sondern an verschiedene gesetzliche Vorgaben geknüpft. So darf gemäß § 6c Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro nicht überschritten werden. „Daran hat sich Tipico nicht gehalten. Daher haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung der Verluste gefordert, die über das Einzahlungslimit hinausgingen – rund 7.600 Euro“, so Rechtsanwalt Sittner.

Die Klage hatte am LG Koblenz Erfolg. Das Gericht bestätigte, dass der Kläger Anspruch auf Rückzahlung der Verluste in Höhe von rund 7.600 Euro hat. Die Spielverträge, die zu den über das Einzahlungslimit hinausgehenden Verlusten geführt haben, seien wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig, stellte das LG Koblenz klar.





Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem monatlichen Einzahlungslimit von 1.000 Euro um ein Verbotsgesetz handele und ein Verstoß zur Nichtigkeit der Spielverträge führe. Dabei sei der Veranstalter der Online-Sportwetten für die Einhaltung des Einzahlungslimits verantwortlich und nicht der Spieler. Der Kläger habe dargelegt, dass er aufgrund der Überschreitung des Einzahlungslimits Verluste in einer Höhe von insgesamt 7.610,60 Euro erlitten habe. Diesen Betrag müsse ihm die beklagte Tipico Co Ltd. erstatten.

„Das Urteil zeigt, dass Verluste bei Online-Sportwetten nicht nur dann zurückgefordert werden können, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt hat, sondern auch, wenn der Veranstalter gegen gesetzliche Vorgaben wie das Einzahlungslimit verstoßen hat“, so Rechtsanwalt Sittner.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügenüber langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke"CLLB"stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 19.08.2026 - 14:22 Uhr
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