Berufsunfähigkeit: fünf wichtige Fakten zur Absicherung

(ots) - Mit dem Start ins Berufsleben ist der Gedanke an eine Berufsunfähigkeit meist fern. Warum sich ein früher Blick auf die eigene Absicherung definitiv schon früh lohnt, zeigen diese fünf Fakten.
Mit dem Start der Ausbildung oder des Studiums beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Doch unabhängig davon, ob der Berufseinstieg gerade bevorsteht oder bereits Berufserfahrung vorhanden ist: Die eigene Arbeitskraft zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für finanzielle Sicherheit. Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben kann, muss häufig auch mit Einkommenseinbußen rechnen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) federt eben dieses Risiko ab. Sie greift in Form einer monatlichen Rente, wenn die berufliche Tätigkeit dauerhaft eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Worauf es bei dieser Absicherung ankommt, erklären diese fünf wichtigen Fakten.
Fakt 1: Wer früh abschließt, zahlt oft weniger
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen sich viele Menschen erst, wenn sie ins Berufsleben starten. Dabei kann ein Abschluss bereits in der Schulzeit, während der Ausbildung oder eines Studiums sinnvoll sein. Denn die Höhe des Beitrags richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Berufsrisiko der versicherten Person.
Je jünger eine Person beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge häufig aus. Diese Konditionen gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Wer sich früh um seine Absicherung kümmert, kann daher oft langfristig von niedrigeren Beiträgen profitieren.
Fakt 2: Wer früh abschließt, hat bessere Chancen auf umfassenden Schutz
Neben dem Alter spielt auch der Gesundheitszustand beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss verschiedene Gesundheitsangaben, um das individuelle Risiko einzuschätzen.
"Je früher sich Menschen mit dem Thema beschäftigen, desto besser sind häufig die Voraussetzungen für einen umfassenden Schutz", empfiehlt LVM-Versicherungsexpertin Ulla Echelmeyer. Mit zunehmendem Alter steigt dagegen die Wahrscheinlichkeit, dass bereits gesundheitliche Beschwerden oder Vorerkrankungen vorliegen, die sich auf die Versicherbarkeit oder die Vertragsbedingungen auswirken können.
Fakt 3: Ehrliche Gesundheitsangaben zahlen sich aus
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten. Denn unvollständige oder fehlerhafte Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erhalten rund 80 Prozent der Antragstellenden eine Berufsunfähigkeitsrente. Ablehnungen erfolgen häufig, weil die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind oder wichtige Angaben fehlen.
Fakt 4: Psychische Erkrankungen an erster Stelle
Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit vor allem mit schweren Unfällen. Tatsächlich sind jedoch psychische Erkrankungen die häufigste Ursache. Nach Angaben von"Morgen&Morgen"(unabhängiger Fachdienstleister für Versicherungsanalysen) gingen im Jahr 2026 rund 32 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Burn-out oder Angststörungen.
Mit 18 Prozent der Leistungsfälle waren Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Rückenleiden, Arthrose oder Gelenkprobleme die zweithäufigste Ursache. Krebserkrankungen folgten mit 16 Prozent. Schwere Unfälle hingegen führten nur in acht Prozent der Fälle zu einer Berufsunfähigkeit.
Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass Berufsunfähigkeit oft nicht die Folge eines einzelnen Ereignisses ist, sondern durch Erkrankungen entsteht, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Deshalb betrifft das Risiko grundsätzlich Menschen in allen Berufen - unabhängig davon, ob sie körperlich oder überwiegend am Schreibtisch arbeiten.
Fakt 5: Ein guter Vertrag schützt den ausgeübten Beruf
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die Höhe der versicherten Rente an. Ebenso wichtig sind die Vertragsbedingungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten insbesondere auf den sogenannten"abstrakten Verweisungsverzicht"achten: Dieser stellt sicher, dass die Versicherung die versicherte Person nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den sie theoretisch noch ausüben könnte. Kann jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch zu höchstens 50 Prozent ausüben, sollte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden - unabhängig davon, ob eine andere Tätigkeitgrundsätzlich denkbar wäre.
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Carmen Molitor
LVM Versicherung
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Datum: 18.08.2026 - 11:25 Uhr
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