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Pressezitat: Greenwashing-Urteil gegen Netto: Deutsche Umwelthilfe stoppt irreführende Werbung

ID: 2266942

(ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beendet die Verbrauchertäuschung des Edeka-Discounters Netto zur Bewerbung eines Joghurts. Für dessen Herstellung hätten Kühe"gutes Futter aus umweltschonendem Anbau"erhalten. Mit diesem Slogan warb die Netto Marken-Discount Stiftung&Co. KG und erweckte so den Eindruck, das verwendete Futter wäre auf eine Art und Weise hergestellt worden, die ökologischen Aspekten besonders Rechnung trage. Das Landgericht Amberg stellt in seinem Urteil klar, dass das nicht der Fall ist (Az. 41 HK O 983/25).

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

"Die Werbung des Discounters Netto für seinen Joghurt ist ein Paradebeispiel für dreistes Greenwashing. Der Futteranbau auf den eigenen oder sogar fremden Flächen wird überhaupt nicht besonders umweltschonend gestaltet. Der Verzicht auf Gentechnik allein ist jedenfalls keine ausreichende Erklärung, denn das ist eine bloße Selbstverständlichkeit dank geltender Gesetze. Wesentliche Hebel für die Reduzierung negativer Umweltauswirkungen im Anbau wie der Pestizideinsatz und die Art der Bodenbewirtschaftung bleiben von Netto unberührt. Mit einer grün angemalten Kuh treibt der Konzern die Sache noch auf die Spitze und unterschlägt die massive Klimaschädlichkeit der Massentierhaltung. Dreiviertel der gesamten Methan-Emissionen in Deutschland entstammen der Landwirtschaft, der Großteil davon aus der Rinder- und Milchkuhhaltung. Wer wirklich Klima und Umwelt schützen will, muss die Produktion tierischer Lebensmittel herunterschrauben, statt das Image mit einzelnen unzureichenden Maßnahmen irreführend aufzupolieren. Mit dem Urteil senden wir auch an andere Unternehmen ein Signal: Wir stoppen Greenwashing notfalls vor Gericht."

Hintergrund:

In den Urteilsgründen heißt es:"Durch die Aufschrift"gutes Futter aus umweltschonendem Anbau"erweckte die Beklagte den Eindruck, das zur Milchgewinnung verwendete Futter sei auf eine Art und Weise gewonnen worden, dieökologischen Gesichtspunkten in besonderem Maße Rechnung trage. Dies ist jedoch unstrittig nicht der Fall, da angesichts der eigenen Erläuterung der Beklagten überihre Internetseite das Futter zwar ohne Gentechnik aber doch nurüberwiegend auf eigenen Flächen produziert wurde. Dies bedeutet, dass auch Futter zur Anwendung kam, das nicht auf eigenen Flächen produziert wurde und somit nicht unter dem Aspekt der Regionalität und kurzen Transportwege als nachhaltig zu beschreiben ist. Allein aus diesem Grund liegtaus Sicht der Kammer bereits eine Irreführung vor, da der Verzicht auf Gentechnik ohnehin im Wesentlichen den gesetzlichen Vorgaben entspricht."





Und weiter:"Die Aussage"gutes Futter aus umweltschonendem Anbau"erweckt beim Verbraucher aus Sicht der Kammer ohne weiteres die Erwartung, die Produktion des Futters genüge auch erhöhten ökologischen Anforderungen, was etwa das Saatgut, die Art und Weise des Anbaus, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder Düngemitteln, die Bewässerung und die Art und Weise, insbesondere Regionalität der Weiterverarbeitung betrifft. Diesen Anforderungen wirddas von der Beklagten verwendete Futter ersichtlich nicht gerecht. Jedenfalls lässt das Label für den Verbraucher nicht den Schluss zu, dass möglicherweise das verwendete Futter lediglich nicht gentechnisch verändert ist. Vielmehr suggeriert das Label die Einhaltung weit höherer Standards, insbesondere solche, die die Art und Weise der Produktion und Weiterverarbeitung betreffen. Bereits aus diesem Grund liegt eine irreführende Werbung vor."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de

Agnes Sauter, LeiterinÖkologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter(at)duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de


Original-Contentvon: Deutsche Umwelthilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.08.2026 - 09:47 Uhr
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