Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025

(ots) -
- Fallzahl steigt weiter: vierter Höchststand in Folge mit rund 79 800 Fällen
- Gut jedes vierte betroffene Kind war höchstens vier Jahre alt
- Verdachtsmeldungen mit 268 300 Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen ist das vierte Mal in Folge auf einen neuen Höchststand gestiegen: Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 79 800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Wiedas Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 10 % oder rund 7 000 Fälle mehr als 2024. Damit hat sich die Fallzahl seit Beginn der Zählung im Jahr 2012 mehr als verdoppelt - damals lag sie erst bei rund 38 300 Fällen (+108 % oder +41 500 Fälle).
Seit 2012 haben die Kindeswohlgefährdungen mit Ausnahme der Jahre 2017 (-0,1 %) und 2021 (-1,0 %) kontinuierlich zugenommen. Gründe für das starke Wachstum können - neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle - auch eine höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft beim Thema Kinderschutz, Verbesserungen in der Kooperation und Qualifizierung der Fachkräfte und gesetzliche Neuerungen sein.
Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder war höchstens acht Jahre alt
Die meisten betroffenen Jungen und Mädchen (40 %) wuchsen 2025 bei beiden Eltern gemeinsam oder bei einem alleinerziehenden Elternteil (37 %) auf. Weitere 14 % lebten bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und 9 % in einem Heim, bei Verwandten oder an einem anderen Ort. Etwa jedes zweite betroffene Kind (51 %) war höchstensacht Jahre alt, etwa jedes vierte (26 %) maximal vier Jahre. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. In 43 % aller Fälle nahmen die Kinder oder Jugendlichen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Jugendhilfe in Anspruch, hatten also schon Kontakt zum Hilfesystem. Dabei war in etwa jedem vierten Fall (27 %) innerhalb des Jahres bereits eine Meldung zu dem Kind eingegangen.
Am häufigsten und immer häufiger: Vernachlässigungen und psychische Gewalt
Besonders häufig hatten die Behörden bei der Prüfung auf eine Kindeswohlgefährdung Anzeichen von Vernachlässigung (58 %) und psychischen Misshandlungen (38 %) festgestellt. In 29 % der Fälle wurden Hinweise auf körperliche Misshandlungen und in 5 % auf sexuelle Gewalt gefunden. Dabei wiesen 25 % der betroffenen Kinder nicht nur Anzeichen für eine, sondern gleich für mehrere dieser Gefährdungsarten - also Vernachlässigungen, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt - auf. Im Jahr 2015 hatte dieser Anteil bei 16 % gelegen.
Im Vergleich zum Vorjahr haben alle vier Arten der Kindeswohlgefährdung zugenommen. Das größte Plus war 2025 aber bei Vernachlässigungen (+3 950 Nennungen) und bei psychischen Misshandlungen zu verzeichnen (+3 250 Nennungen).
Gefährdung ging in 74 % der Fälle (hauptsächlich) von einem Elternteil aus
In 74 % aller Fälle ging die Kindeswohlgefährdung - ausschließlich oder hauptsächlich - von der Mutter oder dem Vater aus. In 4 % war es ein Stiefelternteil oder die neue Partnerin beziehungsweise der neue Partner eines Elternteils und in 5 % eine andere Person. In 9 % der Fälle warenmehrere Personen beteiligt, ohne dass eine Hauptperson ausgemacht werden konnte. In weiteren 7 % war gänzlich unbekannt oder unklar, von wem die Kindeswohlgefährdung ausgegangen war.
Zur Beendigung der Gefährdungssituation wurde in 91 % der Fälle im Anschluss eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart. Dazu hatten die Jugendämter in 18 % der Kindeswohlgefährdungen das Familiengericht angerufen. Dieser Fall tritt üblicherweise ein, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr selbst oder mit den angebotenen Hilfen abzuwenden, zum Beispiel bei fehlender Kooperationsbereitschaft.
Verdachtsmeldungen mit 12 % mehr Fällen ebenfalls auf neuem Höchststand
Im Vorfeld hatten die Jugendämter fast 268 300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung geprüft. Damit haben die Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2025 sogar um 12 % zugenommen - also noch stärker als die Kindeswohlgefährdungen - und ebenfalls einen neuen Höchststand erreicht.
Die meisten Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung stammten dabei 2025 von Polizei und Justiz (30 %) und aus der Bevölkerung - also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonymen Hinweisgebern (22 %). Dahinter folgen Schulen und die Kindertagesbetreuung (16 %) und die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe (12%). In nur knapp einem Zehntel der Fälle kamen die Hinweise von den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).
Methodische Hinweise:
Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf durch eine Gefährdungseinschätzung abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken (§ 8a SGB VIII). Bei der Interpretation der Daten ist beachten, dass es sich um eine sogenannte"Hellfeld-Statistik"handelt, das bedeutet, es werden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung erfasst, die den Behörden bekannt gemacht wurden. Das sogenannte"Dunkelfeld"- also die Summe der Fälle, die unerkannt geblieben sind - wird durch die Statistik nicht abgebildet. Zu den Personen, von denen die Kindeswohlgefährdung ausgeht, gehören nicht nur diejenigen, von denen aktiv eine Gefahr für das Kind ausgegangen ist, sondern auch Sorgeberechtigte, die eine Gefährdung nichtabgewendet haben. Bei den Angaben dazu handelt es sich um eine subjektive Einschätzung der Fachkräfte im Jugendamt zum Zeitpunkt der Beendigung der Gefährdungseinschätzung. Informationen zu weiteren Definitionen, Inhalten und der Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse der Statistik zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, einschließlich Angaben nach Bundesländern, stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22518) und auf der Themenseite"Kinderschutz und Kindeswohl"im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Daten bietet der Statistische Bericht"Statistiküber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung", der in Kürze für das Berichtsjahr 2025 erscheint.
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Datum: 13.08.2026 - 08:00 Uhr
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