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Lärm am Arbeitsplatz: Die unterschätzte Gefahr

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(PresseBox) - Dauerhafte Lärmbelastung kann zu irreparablen Hörschäden, Stress und Konzentrationsproblemen führen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, wie Unternehmen Beschäftigte aktiv schützen können.

Ob in Produktionshallen, auf Baustellen, in Werkstätten oder Großraumbüros: Lärmbelastung wegen lauter Maschinen oder langer Telefonate von Kolleginnen und Kollegen gehört für viele Menschen zum Alltag. Oft nehmen sie die Geräuschkulisse gar nicht mehr bewusst wahr, weil sie ständig präsent ist.

Genau das macht Lärm zu einer oft unterschätzten Gesundheitsgefahr. Denn dauerhafte Lärmbelastung kann krank machen und unumkehrbare Folgen für das ganze Leben haben: Sie reichen von verminderter Konzentration und erhöhter Stressbelastung bis hin zu permanenten Hörschäden.

Auch kurzzeitige, besonders laute Geräusche können das Gehör schädigen. Typische Beispiele sind Arbeiten mit Kreissägen, Trennschleifern oder anderen lärmintensiven Werkzeugen.

Hörschäden entstehen schleichend

Lärmschwerhörigkeit entwickelt sich meist allmählich und bleibt lange unbemerkt. Das Risiko entsteht vor allem durch die regelmäßige und langjährige Belastung. Betroffene merken häufig erst nach Jahren, dass sie bestimmte Frequenzen schlechter wahrnehmen oder Schwierigkeiten haben, Gesprächen zu folgen.

Fällt ein Hörschaden auf, ist es meist schon zu spät: Eine sogenannte Glatze im Ohr lässt sich nicht heilen. Die umgangssprachliche Metapher meint den dauerhaften Verlust von feinen Sinneshärchen (Haarzellen).

Die Folgen von Lärmschwerhörigkeit beschränken sich nicht auf das Hören selbst. Wer Gesprächen nicht mehr folgen kann oder andere mehrfach bitten muss, gerade Gesagtes zu wiederholen, zieht sich möglicherweise zunehmend aus sozialen Situationen zurück. Die Einschränkungen können sich damit auf die gesamte Lebensqualität auswirken.




Lärmschutz ist Führungsaufgabe

Mit Blick auf die potenziellen Folgen von Lärmbelastung sollten Beschäftigte das Risiko ernst nehmen. Unternehmen wiederum tun gut daran, Maßnahmen zu ergreifen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam zu schützen.

Fünf Praxistipps für Unternehmen

Lärmbelastung regelmäßig messen

Nur wer die tatsächliche Belastung kennt, kann geeignete Schutzmaßnahmen auswählen. Unternehmen sollten die Lärmbelastung im Betrieb deshalb messen oder messen lassen. Dabei gilt es, nicht nur die durchschnittliche Lärmbelastung betrachten, sondern auch einzelne Arbeitsvorgänge mit besonders hohenSchallpegeln in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen.

STOP-Prinzip konsequent anwenden

Schutzmaßnahmen sind nach dem STOP-Prinzip anzuwenden. Die Abkürzung steht für Substitution, Technische und organisatorische sowie persönliche Schutzmaßnahmen sollten stets Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung haben. Auf Lärm gemünzt könnte diese Maßnahmenhierarchie zumBeispiel so aussehen: Laute Maschinen durch leisere ersetzen (Substitution), Arbeitsplätze mit Schalldämmwänden ausstatten (Technische Maßnahmen), lärmarme Zeiten für besonders belastende Tätigkeiten einführen (Organisatorische Maßnahmen), Gehörschutz in Form von Ohrstöpseln oder Kapselgehörschutz (Persönliche Maßnahmen).

Verschiedene Gehörschutzlösungen anbieten

Die Akzeptanz steigt, wenn Beschäftigte zwischen unterschiedlichen Schutzsystemen wählen können.

Beschäftigte einbeziehen

Gespräche über praktische Probleme und Wünsche helfen dabei, tragfähige Lösungen zu finden. Nicht jeder Gehörgang ist gleich - Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass insbesondere individuell angepasster Gehörschutz auf hohe Akzeptanz stößt.

Über die Folgen aufklären

Lärmschwerhörigkeit ist irreversibel. Informationen, Praxisbeispiele und Hörsimulationen können das Risikobewusstsein stärken.

Podcast mit Praxistipps

Wie sich Lärm im Arbeitsalltag auswirkt und welche Maßnahmen sich in einem Produktionsbetrieb bewährt haben, erläutert Matthias König in der aktuellen Folge des BG ETEM-Podcasts"Ganz sicher". König ist Produktionsleiter, Sicherheitsbeauftragter und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss bei Territory Smart Printing.

Der Podcast ist auf der Webseite der BG ETEM unter der Adresse www.bgetem.de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge „Jenseits der Stille: Lärm und seine Folgen“ geht es hier.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 11.08.2026 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Sprotte
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Köln


Telefon: +49 (221) 3778-5521

Kategorie:

Bildung & Beruf



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