Brandgefährlich: Unkraut mit Gasbrenner entfernen

(ots) - Unkraut von Wegen und Terrassen entfernen: Dafür kommen inzwischen häufig Gasbrenner zum Einsatz. Doch durch die offenen Flammen geraten Hecken und Sträucher schnell in Brand, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Die Folgen können verheerend sein.
Unkrautbrenner arbeiten meist mit einer offenen Gasflamme, die rund 1.000 Grad Celsius heiß ist. Deshalb dürfen sie nur auf festen Untergründen genutzt werden, etwa auf Pflaster oder Asphalt. Doch viele Nutzer unterschätzen die Strahlungswärme und den Funkenflug."Trockene Pflanzen, Gartenabfälle und Schuppen aus Holz können sogar Feuer fangen, wenn sie ein ganzes Stück entfernt sind", sagt Torge Brüning, Brandschutzexperte bei der R+V Versicherung.
Erhöhte Brandgefahr bei Wind
Vorsicht ist vor allem in der Nähe von Hecken geboten."Die sind im Sommer oft außen grün und innen staubtrocken. Wenn dann ein kleines Ästchen brennt, breitet sich das Feuer rasend schnell auf die gesamte Hecke aus", erklärt Brüning. Manche Heckenpflanzen wie Thuja oder Eibe enthalten zudem ätherische Öle - sie brennen besonders schnell. Steht die Hecke lichterloh in Flammen, kann oft nur noch die Feuerwehr verhindern, dass der Brand auf Schuppen, Carports oder Wohnhäuser übergreift. Starker Wind erhöht die Brandgefahr zusätzlich."Wer bei windigem Wetter mit dem Unkrautbrenner arbeitet, handelt unter Umständen grob fahrlässig", erklärt R+V-Experte Brüning. Denn die Gefahr durch Funkenflug steigt, und der Wind facht das Feuer zusätzlich an.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Bevor Unkrautflächen abgebrannt werden, sollten sie von trockenem Laub, Ästen und anderen leicht entflammbaren Pflanzenresten befreit werden.
- Ein Eimer mit Löschwasser oder ein griffbereiter Gartenschlauch kann im Notfall hilfreich sein.
- Elektrische Unkraut- oder Infrarotbrenner sind etwas sicherer als gasbetriebene Geräte, da sie nicht mit einer offenen Flamme arbeiten.
- Um Verbrennungen zu vermeiden, sollten die Hobbygärtner geschlossene, feste Schuhe und eine lange Hose tragen.
- Auf Wiesen, Randstreifen von Feldern oder ungenutzten Grundflächen darf kein Unkraut abgebrannt werden.
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Datum: 04.08.2026 - 14:15 Uhr
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