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Erntefahrzeuge dürfen auch am Sonntag fahren

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Erntefahrzeuge dürfen auch am Sonntag fahren


(pressrelations) -
Genehmigung gilt erstmals gleich für drei Jahre bis 2012

Der Thüringer Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz bittet um Rücksicht und Verständnis für die langsameren Erntefahrzeuge, die auch in dieser Saison wieder an Sonn- und Feiertagen unterwegs sind. "Die Ernte hat begonnen und jeder Gutwettertag muss genutzt werden, um die Ernte einzufahren", so Reinholz.

Der Minister verweist auf eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Erntefahrzeuge während der Erntezeit. Die Ausnahmegenehmigung gilt für alle Straßen im Freistaat Thüringen (ausgenommen Bundesautobahnen) und erstmals für die Dauer von drei Jahren, jeweils vom 1. Mai bis 31. Oktober in den Jahren 2010 bis 2012. Damit entfällt eine erneute Beantragung der Ausnahmegenehmigung für die Jahre 2011 und 2012. "Diese Regelung für die Dauer von drei Jahren ist in der Bundesrepublik einzigartig und ein wichtiger Schritt zur Endbürokratisierung in Thüringen", so Minister Reinholz.

Im Einzelnen gilt die Ausnahmegenehmigung für den Transport von Getreide und anderer Mähdruschfrüchte vom Erzeuger zu den Lager- und Trocknungseinrichtungen der landwirtschaftlichen Betriebe, des Landwarenhandels, des gewerblichen Güterverkehrs und der Getreide verar¬bei¬tenden Betriebe sowie den Transport von Raufutter und Stroh durch alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Ausnahmegenehmigung ist ein Ergebnis einer kooperativen Zusammenarbeit des Thüringer Landwirtschaftsministeriums, des Thüringer Verkehrsministeriums und des Landesverwaltungsamtes.

Die gleiche Regelung gilt übrigens für Transporte von Zuckerrüben vom Erzeuger (Feld) bzw. von Zwischenlagerplätzen zu den Zuckerfabriken und Transporte von Zuckerrübenschnitzeln von der Zuckerfabrik zu den Verbrauchern der Landwirtschaft in den Zeiten vom 15. September bis 31. Januar ? ebenfalls auf drei Jahre und nur in Thüringen. Welche Bedeutung die Ausnahmeregelung in Thüringen hat, zeigt sich schon im Vergleich mit dem benachbarten Bundesland Sachsen-Anhalt, wo es die jährliche Ausnahmereglung generell nicht gibt und die verarbeitende Zuckerindustrie deshalb mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Zuckerrübenernte zu kämpfen hat.






Andreas Maruschke
Pressesprecher
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361/3799 922
Fax: 0361/3799 939
e-mail: poststelle(at)tmlfun.thueringen.de

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Datum: 12.07.2010 - 15:04 Uhr
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