Kreative Leistung verdient Schutz und faire Vergütung

(ots) - Das Urteil des Landgerichts München I im Verfahren Gema gegen Suno ist ein wichtiges Signal. Gerade der Musikbereich zeigt, wie dringend wir klare Regeln brauchen.
Martin Rabanus, kultur- und medienpolitischer Sprecher;
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter AG Recht und Verbraucherschutz:
"Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Kreative und für einen fairen digitalen Markt. Wer geschützte Werke nutzt, um KI-Systeme zu trainieren und daraus kommerzielle Angebote entwickelt, muss Transparenz schaffen, Rechte achten und Urheber:innen fair vergüten.
Die SPD steht für eine KI-Politik, die Innovation ermöglicht und zugleich die Rechte der Kreativen schützt. Generative KI kann neue kulturelle und technische Möglichkeiten eröffnen. Sie darf aber nicht darauf beruhen, dass Anbieter:innen Werke von Komponist:innen, Textautor:innen und Musiker:innen massenhaft nutzen, ohne Lizenzen zu erwerben und die Kreativen an der Wertschöpfung zu beteiligen.
Gerade der Musikbereich zeigt, wie dringend wir klare Regeln brauchen. Kreative Arbeit bildet die Grundlage vieler KI-Anwendungen. Deshalb müssen KI-Anbieter:innen offenlegen, welche Inhalte sie nutzen, und faire Lizenzmodelle akzeptieren. Modelle entlang der gesamten Wertschöpfungskette, wie sie Verwertungsgesellschaften in anderen Bereichen bereits entwickeln, können dafür ein guter Weg sein.
Für uns ist klar: KI darf Kultur nicht entwerten. Sie muss Kultur respektieren. Menschliche Kreativität verdient Schutz, Anerkennung und einen fairen Anteil an den Erlösen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Urheberrecht auch im Zeitalter generativer KIwirkt."
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Datum: 31.07.2026 - 13:26 Uhr
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