Erfolgreiche Klage gegen Berliner Senat: Deutsche Umwelthilfe verhindert Abschaffung von Tempo 30 auf Albrechtstraße

(ots) -
- Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag der DUH für Tempo 30 in der Albrechtstraße statt
- Land Berlin hat hochfrequentierte Schulwege nicht ausreichend berücksichtigt und muss Tempo 30 binnen zwei Wochen nach Rechtskraft wieder herstellen
- DUH ruft Berlinerinnen und Berliner auf, sich gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende starkzumachen unter https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrem Eilantrag den Erhalt von Tempo 30 in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf gesichert. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute entschieden, dass die Wiederanordnung von Tempo 50 durch das Land Berlin rechtswidrig war. Das Vorliegen hochfrequentierter Schulwege sei nicht hinreichend geprüft worden, so das Gericht. Anders als von der Berliner Senatsverwaltung behauptet, sei eine"Pulkbildung"von Schülerinnen und Schülern nicht erforderlich. Die Senatsverwaltung muss nun binnen zwei Wochen nach Rechtskraft des Beschlusses Tempo 30 im Abschnitt zwischen Robert-Lück-Straße und Neue Filandastraße wiederherstellen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Erst die Saarstraße, jetzt die Albrechtstraße - mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht es 2:0 für die Verkehrssicherheit und gegen Autosenatorin Ute Bonde. Nun ist es amtlich, dass der Berliner CDU die Sicherheit von Schulkindern offenbar egal ist und dass sie auch Recht bricht, um Tempo 30 abzuschaffen. Wir nehmen das nicht hin und werden weiter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für Tempo 30 und die Sicherheit von Kindern, Radfahrenden und Zufußgehenden in Berlin kämpfen. Darum steuert Senatorin Bonde mit der nun ausgeschriebenen Abschaffung des Pop-up-Radwegs auf der Kantstraße sehenden Auges auf die nächste Niederlage vor Gericht zu. Auch dieses rechtswidrige Wahlkampfmanöver werden wir mit einer Klage stoppen. Wir rufen alle Berlinerinnen und Berliner auf, sich uns anzuschließen und gemeinsam Druck zu machen gegen die Rückabwicklung der Verkehrswende in Berlin."
Hintergrund:
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann das Land Berlin innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die betroffenen Tempo-30-Abschnitte in Berlin waren ursprünglich aufgrund der erfolgreichen Luftreinhalteklage der DUH eingeführt worden. Der Berliner Senat hatte im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zahlreiche dieser Tempo-30-Strecken wieder aufgehoben. Die DUH prüft weitere rechtliche Schritte gegen diese Rückabwicklung der Verkehrswende, wie auch beim geplanten Rückbau der Radwege in der Kantstraße in Berlin-Charlottenburg und Unter den Eichen in Steglitz-Zehlendorf.
Link:
Zur Petition: https://mitmachen.duh.de/verkehrswende-berlin/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa(at)duh.de
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Datum: 23.07.2026 - 14:29 Uhr
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