Angehörigenpflege im späten Erwerbsleben kann Rentenansprüche schmälern - Rentenpunkte für Pflege gleichen Nachteile nur teilweise aus

(ots) - Wer Angehörige im späten Erwerbsleben intensiv pflegt, kann später geringere Rentenansprüche haben - besonders dann, wenn für die Pflege keine zusätzlichen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Das zeigen aktuelle Analysen des Deutschen Zentrums für Altersfragen auf Basis verknüpfter Befragungs- und Rentenversicherungsdaten.
Rentenpunkte für Pflege werden nur unter bestimmten Bedingungen gutgeschrieben: Die pflegende Person muss mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, und die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Höhe der Rentenpunktehängt unter anderem vom Pflegegrad und von der Art der bezogenen Pflegeleistung ab.
Die Forschenden untersuchten Daten von Personen der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1955. Grundlage ist SOEP-RV, ein verknüpfter Datensatz aus Befragungsinformationen des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) und administrativen Daten der Deutschen Rentenversicherung. Dadurch lässt sich unterscheiden, ob Pflege rentenrechtlich anerkannt wurde oder nicht. Zugleichkann direkt nachvollzogen werden, wie viele Rentenpunkte zwischen 55 und 65 Jahren tatsächlich erworben wurden.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Rentenfolgen familiärer Pflege deutlich nach rentenrechtlicher Anerkennung und Erwerbsverlauf unterscheiden. Personen, die Angehörige intensiv pflegen und dafür keine Rentenpunkte erhalten, bauen insbesondere in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverläufen weniger Rentenanwartschaften auf als vergleichbare Personen ohne Pflegeaufgaben. Bei Pflegenden, für die Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung gezahlt werden, zeigen sich dagegen in einigen Erwerbsverläufen höhere Rentenanwartschaften - insbesondere bei Personen in Teilzeit, in Frührente beziehungsweise Erwerbsminderungsrente sowie bei Hausfrauen und Hausmännern. Insgesamt bleibt der Ausgleich jedoch selektiv und begrenzt.
"Rentenpunkte für Pflege sind wichtig, aber sie erreichen nicht alle Pflegenden, bei denen Rentennachteile entstehen können. Besonders problematisch ist intensive Pflege, die mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbart wird, aber nicht zu zusätzlichen Rentenpunkten führt", ordnet Dr. Ulrike Ehrlich ein.
Die Ergebnisse zeigen damit, dass die bestehende Regelung nur einen Teil der pflegenden Angehörigen erreicht. Besonders betroffen sind Menschen, die intensive Pflege mit umfangreicher Erwerbsarbeit vereinbaren, aber keine zusätzlichen Rentenpunkte erhalten - etwa weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen oder die rentenrechtliche Anerkennung nicht in Anspruch nehmen. Für sie kann intensive Pflege ein erhöhtes Risiko für spätere Rentennachteile bedeuten.
"Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll die Pflegekasse künftig nur noch bis zu 70 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Eine solche Kürzung würde die rentenrechtliche Anerkennung familiärer Pflege weiter schwächen. Zugleich bleiben viele pflegende Erwerbstätige weiterhin außen vor: Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält keine Rentenpunkte für Pflege - selbst wenn die Arbeitszeit wegen Pflege bereits reduziert wurde. Das passt schlecht zu einer Politik, die sowohlauf Angehörigenpflege als auch auf hohe Erwerbsbeteiligung setzt", sagt Dr. Ulrike Ehrlich.
Eine Pressegrafik steht zum Download zur Verfügung unter: https://www.dza.de/presse/download-pressegrafiken
Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., Lozano Alcántara, A.,&Romeu Gordo, L. (2026). Is there a pension penalty for late-career family caregiving in Germany? The role of pension care credits and employment career. European Journal of Ageing, 23. https://doi.org/10.1007/s10433-026-00923-y
Der Artikel entstand in Folge des Projekts"Pflege-Ruhestand-Armut? Familiäre Pflege in der späten Erwerbsphase und ihre Konsequenzen für die Alterssicherung", das 2022 bis 2024 vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) gefördert wurde.
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Datum: 20.07.2026 - 12:27 Uhr
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