Psychotherapeutisches Vertrauensverhältnis schützen / BPtK: Digitalisierung in der Versorgung verantwortungsvoll nutzen

(ots) - Mit Blick auf den Kabinettsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine ebenso leistungsfähige wie verantwortungsvolle Digitalisierung.
"Es stellt einen systemfremden und fachlich nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den heilkundlichen Kompetenzbereich von Psychotherapeut*innen undÄrzt*innen dar und gefährdet die Vertrauensbeziehung zwischen Patient*innen und Behandelnden, wenn es Krankenkassen künftig erlaubt werden soll, unter Rückgriff auf Daten aus der elektronischen Patientenakte Leistungsempfehlungen zu geben", kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke."Krankenkassen dürfen nicht in die heilkundliche Versorgung eingreifen."
Angesichtsökonomischer Interessenkonflikte und negativer Erfahrungen der Versicherten mit der Beratung durch die Krankenkassen - wie bereits beim Krankengeldbezug - lehnt es die BPtK ab, dass sich Krankenkassen - an den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vorbei - in die Behandlung beziehungsweise denZugang zur Behandlung einmischen.
Die voranschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens birgt das Potenzial, die Versorgung von Patient*innen zu verbessern, und die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag besser zu nutzen sowie Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten.
"Damit - auch mit Blick auf die Einführung eines Primärversorgungssystems - Patient*innen mit psychischen Erkrankungen davon tatsächlich profitieren, müssen auch Psychotherapeut*innen elektronische Überweisungen ausstellen können und auf vertragsärztliche elektronische Überweisungen zugreifen können", so Benecke weiter. Dies sollte nicht nur für das Konsiliarverfahren zu Therapiebeginn gelten, sondern für den gesamten Behandlungsprozess und insbesondere psychotherapeutische Überweisungen in die hausärztliche und psychiatrische Versorgung beinhalten.
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Datum: 17.07.2026 - 11:11 Uhr
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