Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorerst ausgesetzt / BPtK begrüßt Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zum Eilantrag

(ots) - In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Honorarkürzung von 4,5 Prozent hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ihren Eilantrag einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss vom 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER)."Das ist ein wichtiger erster Schritt, um die skandalöse Honorarkürzung aus dem Frühjahr zu korrigieren", begrüßt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entscheidung des LSG."Das Gericht hat zugleich in seiner Eilentscheidung deutlich gemacht, dass es unsere erheblichen rechtlichen Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells teilt. Das gibt Hoffnung für den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache."
Das LSG hat in der Begründung seiner Eilentscheidung moniert, dass trotz der Steigerungen des Orientierungswertes in den Jahren 2025 und 2026 der erzielbare Ertrag einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis im Jahr 2026 verglichen wurde mit der Ertragssituation der fachärztlichen Vergleichsgruppe auf Basis der Abrechnungsdaten des Jahres 2024.
Die Honorarkürzung bei den psychotherapeutischen Leistungen ist damit vorerst gestoppt und von ihr darf kein Gebrauch gemacht werden, bis die Klage rechtskräftig entschieden ist. Wann das LSG über die Klage in der Hauptsache entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Für die psychotherapeutischen Praxen bedeutet dies vorerst eine Entlastung. Je nach Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache kann allerdings eine spätere Korrektur für eventuelle Überzahlungen derzeit nicht ausgeschlossen werden. Die Unsicherheit über die wirtschaftliche Situation der Praxen in diesem Jahr ist damit nicht abschließend ausgeräumt.
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Datum: 13.07.2026 - 10:10 Uhr
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