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Abmahnungen Pale Bridge Rechtsanwälte und Ersatz-Pilot GmbH wegen Werbe-E-Mails

ID: 2261805

Unterlassungserklärung, Anwaltskosten und DSGVO-Entschädigung: Abmahnungen der Pale Bridge Rechtsanwälte und Ersatz-Pilot GmbH


(IINews) - München, 11. Juli 2026. Zahlreiche Unternehmen und Selbstständige erhalten derzeit Abmahnungen der Pale Bridge Rechtsanwälte (Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg). Der Vorwurf: Es seien Werbe-E-Mails ohne wirksame Einwilligung und ohne bestehende Geschäftsbeziehung versendet worden. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Erstattung von Anwaltskosten sowie regelmäßig Auskunft und Löschung nach der DSGVO. Die auf Wettbewerbsrecht, IT-Recht und Datenschutz spezialisierte Münchner Kanzlei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte hat die Abmahnwelle analysiert und bewertet die Vorgehensweise als rechtsmissbräuchlich.

Was die Abmahnungen der Pale Bridge Rechtsanwälte fordern

Die Abmahnschreiben sind nach den Feststellungen von LoschelderLeisenberg nahezu wortgleich aufgebaut. Geltend gemacht wird ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerlaubte E-Mail-Werbung. Zur Beseitigung der behaupteten Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Konkret werden gefordert:

* Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtung, keine weiteren Werbe-E-Mails ohne Einwilligung an den Anspruchsteller zu versenden.
* Anwaltskosten: Erstattung von 326,15 Euro auf Basis eines Gegenstandswerts von 3.000,00 Euro - zahlbar auf ein Treuhandkonto, dessen Kontoinhaber ein Gesellschafter der Kanzlei ist.
* Auskunft nach Art. 15 DSGVO: Umfassende Auskunftüber gespeicherte personenbezogene Daten, Verarbeitungszwecke, Empfänger und Datenherkunft innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist.
* Löschung nach Art. 17 DSGVO: Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten des Anspruchstellers.

Die Rolle der Ersatz-Pilot GmbH: Akquise, Forderungskauf und DSGVO-Entschädigung

Nach den Recherchen von LoschelderLeisenberg erfolgt die Mandatsakquise maßgeblich über die Plattform spam.ersatz-pilot.de der Ersatz-Pilot GmbH. Die Plattform wirbt damit, gegen unerwünschte Werbe-E-Mails vorzugehen, und stellt Betroffenen bereits bei einer einzigen ungewollten E-Mail eine Entschädigung von 100 Euro in Aussicht, von der 80 Prozent direkt an den Kunden ausgezahlt werden sollen. Betroffene melden die Spam-E-Mail über ein Online-Formular; anschließend lässt sich Ersatz-Pilot den behaupteten Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO abtreten und weitere Ansprüche - Unterlassung, Auskunft, Löschung - zur Geltendmachung übertragen. Die anwaltliche Durchsetzung übernimmt sodann eine"Partnerkanzlei".





Auf die Abmahnung folgt regelmäßig ein zweites Schreiben: Die Ersatz-Pilot GmbH tritt selbst als Anspruchstellerin auf und fordert unter Fristsetzung eine Entschädigung nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - typischerweise 100 Euro - wegen der angeblich einwilligungslosen Verarbeitung der E-Mail-Adresse und eines behaupteten Kontrollverlusts über personenbezogene Daten. Das Modell kombiniert damit Forderungskauf, Prozessstandschaft und eine standardisierte Anspruchsdurchsetzung.

Personelle Verflechtung zwischen Pale Bridge und Ersatz-Pilot

Ein Blick in das Handelsregister zeigt nach Darstellung von LoschelderLeisenberg eine bemerkenswerte Verflechtung: Gesellschafter der Ersatz-Pilot GmbH ist neben dem Geschäftsführer auch Dr. Christopher Wekel - zugleich Gesellschafter der Pale Bridge Rechtsanwälte. Weiterer Gesellschafter der Ersatz-Pilot GmbH ist die Dr. Bremer Legal Tech Holding GmbH, deren Alleingesellschafter Dr. Henrik Bremer ist, der zweite Gesellschafter der Pale Bridge Rechtsanwälte. Die abmahnende Kanzlei und die akquirierende Plattform sind damit personenidentisch verbunden.

_"Wer die Akquiseüber eine eigene Plattform organisiert, sich Ansprüche abtreten lässt und anschließend über die eigene Kanzlei abmahnt und einklagt, betreibt aus unserer Sicht keine legitime Rechtsverfolgung, sondern ein Geschäftsmodell. Wir halten diese Konstruktion für evident rechtsmissbräuchlich"_, erklärt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht bei LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte.

Klagen der Pale Bridge Rechtsanwälte: Reaktion ist zwingend erforderlich

Wer auf die Abmahnung nicht oder nur unzureichend reagiert, muss mit einer Klage rechnen. In den LoschelderLeisenberg vorliegenden Verfahren machen die Pale Bridge Rechtsanwälte Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend - interessanterweise als Prozessvertreter der Ersatz-Pilot GmbH, die die Ansprüche im eigenen Namen verfolgt. Eine Verteidigung ist auch im Klageverfahren möglich, jedoch deutlich aufwendiger und langwierigerals in der vorgerichtlichen Korrespondenz.

Empfehlungen für Betroffene

LoschelderLeisenberg rät Empfängern einer Abmahnung der Pale Bridge Rechtsanwälte oder eines Entschädigungsschreibens der Ersatz-Pilot GmbH:

* Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet 30 Jahre und kann bei Verstößen empfindliche Vertragsstrafen auslösen. Vorformulierte Erklärungen sind häufig zu weit gefasst.
* Nicht ungeprüft zahlen: Sowohl die geltend gemachten Anwaltskosten als auch die DSGVO-Entschädigung sollten anwaltlich auf ihre Berechtigung geprüft werden - insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs.
* Fristen ernst nehmen: Die Abmahnung darf keinesfalls ignoriert werden, da sonst eine Klage oder eine einstweilige Verfügung droht.
* Fachanwaltliche Prüfung einholen: Ob und wie reagiert werden sollte, hängt vom Einzelfall ab - etwa davon, ob tatsächlich eine Einwilligung oder eine Geschäftsbeziehung nach § 7 Abs. 3 UWG vorlag.

Der ausführliche Fachbeitrag mit allen Details zur Abmahnmasche ist abrufbar unter:

Abmahnung Pale Bridge / Ersatz-Pilot abwehren - wir helfen Ihnen!


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte PartG mbB ist eine auf den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei mit Sitz in München. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Urheber- und Medienrecht. Die Kanzlei vertritt bundesweit Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen bei der Abwehr von Abmahnungen und Klagen sowie bei der Durchsetzung eigener Schutzrechte. Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für IT-Recht und wurde vom Handelsblatt zu"Deutschlands Besten Anwälten"im IT-Recht gezählt.



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Datum: 13.07.2026 - 09:21 Uhr
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Politik & Gesellschaft



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