Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

(ots) - Zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei
Am heutigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Günter Krings, und der innenpolitische Sprecher, Alexander Throm:
Günter Krings:"Mit diesem Gesetz stärken wir die Bundespolizei dort, wo sie täglich Verantwortung übernimmt: an unseren Grenzen, an Bahnhöfen, in Zügen, an Flughäfen und überall dort, wo sie für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Einsatz ist. Das jetzige Bundespolizeigesetz ist noch von 1994, seitdem hat sich die Sicherheitslage grundlegend verändert. Illegale Migration, organisierte Schleuserkriminalität, international vernetzte Kriminalität, hybride Bedrohungen, Drohnen, verschlüsselte Kommunikation und Terrorismus stellen unsere Sicherheitsbehörden vor völlig neuen Herausforderungen.
Wir schaffen heute die Grundlage, damit die Bundespolizei rechtssicher modernste technische Mittel für ihre tägliche Arbeit einsetzen darf. Etwa KI-basierte intelligente Videotechnik zur Suche von vermissten Personen, die Abwehr von Sabotagedrohnen für einen sichereren Flugverkehr, die Lokalisierung von Mobilfunkkarten zum Auffinden gestohlener Handys oder die bessere Überwachung von verschlüsselter Kommunikation bei Schleuserbanden.
Das neue Bundespolizeigesetz ist auch ein Ausdruck des Vertrauens, das wir in unsere Bundespolizistinnen und -polizisten haben. Dieses Gesetz soll ihnen für ihre Arbeit ausdrücklich den Rücken stärken."
Alexander Throm:"Nachüber 30 Jahren bringen wir unsere Bundespolizei auf die Höhe der Zeit, stärken ihre Handlungsfähigkeit und geben ihr in der Breite zeitgemäße Befugnisse - gerade auch für die digitale Welt. Mit klaren und verhältnismäßigen Regelungen sorgen wir für eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität, schützen unsere Bürger und stellen sicher, dass Freiheit und Sicherheit Hand in Hand gehen.
Mit den neuen Regelungen machen wir es möglich, an besonders kriminalitätsgefährdeten Orten wie Bahnhöfen oder Flughäfen, mit KI-Unterstützung automatisch gefährliche Bewegungsmuster von Personen zu erkennen und die Bundespolizei zu alarmieren. Gefahren können so gezielter abgewehrt und Hilfsbedürftige schnellerunterstützt werden.
Außerdem kann die Bundespolizei künftig Personen mithilfe von KI-Systemen biometrisch detektieren. Sie kann damit Personen leichter auffinden, von denen eine Gefahr für unseren Staat oder für das Leben von anderen ausgeht, oder die Opfer von Entführungen sind oder vermisst werden. Das wird maßstabsbildend sein für ähnliche Regelungen in den Bundesländern. Ich bin mit dieser Regelung zu diesem Zeitpunkt sehr zufrieden."
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Datum: 10.07.2026 - 09:01 Uhr
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