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Vor Bundestagsentscheidung: Johanniter fordern Nachbesserung beim GKV-Gesetz / Der Rettungsdienst darf nicht dem Spardruck zum Opfer fallen

ID: 2261411

(ots) - Einen Tag vor der abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag appelliert die Johanniter-Unfall-Hilfe gemeinsam mit weiteren Organisationen, den Gesetzesentwurf an entscheidender Stelle nachzubessern. Die geplante Begrenzung der Vergütungsentwicklung im Rettungsdienst auf die Grundlohnrate gefährdet aus Sicht der Johanniter die Finanzierung der Notfallrettung.

"Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und ein leistungsfähiger Rettungsdienst dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Jetzt liegt es am Deutschen Bundestag, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass beides gelingt. Eine leistungsfähige Notfallversorgung ist keine verhandelbare Größe, sondern eine Grundlage der öffentlichen Daseinsvorsorge", sagt Oliver Meermann, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.

Die Johanniter unterstützen das Ziel der Bundesregierung, die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren. Dieses Ziel darf jedoch nicht zulasten der notfallmedizinischen Versorgung erreicht werden, die im Ernstfall Menschenleben rettet. Aus Sicht der Johanniter wird die geplante Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Grundlohnrate den tatsächlichen Rahmenbedingungen des Rettungsdienstes nicht gerecht. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch Faktoren bestimmt, die von den Leistungserbringern nicht beeinflussbar sind - darunter Fachkräftemangel, tarifliche Entwicklungen sowie steigendeAnforderungen an Qualität, Sicherheit und Technik. Eine starre Kopplung an die Grundlohnrate bildet diese Realität nicht ab und gefährdet die notwendige Planungssicherheit für den Rettungsdienst.

Gemeinsam mit der ADAC Luftrettung, dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Roten Kreuz, der DRF Luftrettung sowie dem Malteser Hilfsdienst fordert die Johanniter-Unfall-Hilfe daher in einem Appell (https://www.johanniter.de/assets/JUH/Bundesgeschaeftsstelle/Dokumente/Aktuelles/2026/20260708_Gemeinsame_Positionierung__unterschrieben_.pdf)eine ausdrückliche Öffnungsklausel in § 133 SGB V. Nur so kann sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Kosten des Rettungsdienstes und der Luftrettung künftig vollständig refinanziert werden können.





Die Johanniter sehen zugleich großes Potenzial, die Notfallversorgung durch die anstehende Reform effizienter zu gestalten - etwa durch moderne Leitstellen, eine bessere Patientensteuerung und den zielgerichteten Einsatz vorhandener Ressourcen. Diese Reformen können ihre Wirkung jedoch nur entfalten, wenn die Finanzierung desRettungsdienstes dauerhaft gesichert ist.

Über die Johanniter-Unfall-Hilfe

Die Johanniter-Unfall-Hilfe ist mit mehr als 33.000 Beschäftigten, rund 44.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und 1,2 Millionen Fördermitgliedern eine der großen Hilfsorganisationen in Deutschland und zugleich ein bedeutendes Unternehmen der Sozialwirtschaft. Die Johanniter engagieren sich in den Bereichen Rettungs- und Sanitätsdienst,Katastrophenschutz, Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen, Fahrdienst für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Hospizarbeit und anderen Hilfeleistungen im karitativen Bereich sowie in der humanitären Hilfe im Ausland.

Pressekontakt:

Juliane Flurschütz, Stellvertretende Pressesprecherin
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Bundesgeschäftsstelle
Tel. 030-26997-361, Mobil 0173 619 3409
E-Mail: medien(at)johanniter.de


Original-Contentvon: Johanniter Unfall Hilfe e.V.,übermittelt durch news aktuell


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Datum: 09.07.2026 - 18:04 Uhr
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