Justiz setzt Mindesthaftdauer für"Maskenmann"auf 32 Jahre fest / Serienmörder Martin Ney muss bis April 2043 in Haft bleiben - kein Kontakt zu französischen Justizbehörden

(ots) - Der verurteilte Serienmörder"Maskenmann"Martin Ney muss mindestens bis zum April 2043 im Gefängnis bleiben. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (noz) unter Berufung auf das Landgericht Lüneburg und die Staatsanwaltschaft Stade berichtet, hat die Strafvollstreckungskammer bereits Ende 2024 eine Mindestverbüßungszeit von 32 Jahren festgesetzt.
Ney sitzt seit mittlerweile 15 Jahren im Gefängnis, war 2012 wegen dreifachen Kindermordes und sexuellen Missbrauchs in 20 Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Wegen der Brutalität der Taten stellte das Gericht damals die besondere Schwere der Schuld fest, weshalbeine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen war.
Das jüngste Urteil gegen Ney in Frankreich hat vorerst keine praktischen Auswirkungen auf seinen Strafvollzug. Erst im Juni 2026 war der Deutsche von einem französischen Gericht wegen eines im Jahr 2004 begangenen Kindermordes ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Wie die zuständigen deutschen Justizbehörden der noz mitteilten, liegt ihnen eine rechtskräftige Entscheidung aus Frankreich hierzu jedoch noch gar nicht vor."Es besteht derzeit auch kein konkreter Kontakt zu französischen Strafvollstreckungsbehörden", heißt es weiter. Ob es zu einer Überstellung nach Frankreich kommen könnte, ließe sich noch gar nicht sagen. Wegen der langen Mindestverbüßungszeit in Deutschland gilt eine Überstellung nach Frankreich jedoch als unwahrscheinlich.
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Datum: 08.07.2026 - 01:00 Uhr
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