Vorsorge nicht bremsen / VDGH zum Koalitionsausschuss: Neue Budgetgrenzen gefährden Prävention und Früherkennung

(ots) - Anlässlich des heute stattfindenden Koalitionsausschusses von CDU, CSU und SPD appelliert der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) an die Bundesregierung, die geplante Budgetierung von Vorsorge- und Präventionsleistungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu korrigieren. Aus Sicht des VDGH steht die Regelung im Widerspruch zu dem politischen Ziel, das Gesundheitswesen stärker präventiv auszurichten.
"Wer Prävention stärken will, darf die dazugehörenden Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung nicht ausbremsen", sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger."Die geplanten Budgetgrenzen treffen ausgerechnet den Bereich, in dem früh erkannt statt spät und teuer behandelt werden soll. Das ist gesundheitspolitisch widersprüchlich und ökonomisch kurzsichtig."
Betroffen wären vor allem zentrale Vorsorge- und Früherkennungsangebote der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen das Darmkrebsscreening, die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, das Mammographiescreening, Untersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt, das Neugeborenenscreening sowie Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern. Diese Leistungen wurden bislang aus gutem Grund extrabudgetär vergütet. Sie sollen flächendeckend verfügbar sein, verlässlich angeboten und breit in Anspruch genommen werden.
Vor den Folgen der geplanten Budgetierung hat auch der Bundesrat gewarnt. Prävention von Krankheiten anstelle teurer Behandlungen sei entscheidend für die Stabilisierung der Finanzlage der GKV. Vergütungsbegrenzungen bei Präventions- und Vorsorgeleistungen könnten sich wie Mengenbegrenzungen auswirken und mit hohen Folgekosten durch aufwändige Behandlungeneinhergehen.
"Vorsorgeprogramme wirken nur, wenn sie für Patientinnen und Patienten gut verfügbar sind", so Walger."Wenn Leistungserbringern der Anreiz genommen wird, Kapazitäten in Prävention und Früherkennung auszubauen, drohen längere Wartezeiten und letztlich weniger Vorsorgetermine. Damit würde das Gesetz genau die Strukturen schwächen, die eine moderne, präventive Versorgung braucht."
Der VDGH fordert die Koalitionsspitzen daher auf, Vorsorge- und Präventionsleistungen von den geplanten neuen Budgetgrenzen auszunehmen. Die Bundesregierung sollte im parlamentarischen Verfahren klarstellen, dass Prävention und Früherkennung nicht unter zusätzlichen Kostendruck geraten.
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Datum: 01.07.2026 - 16:06 Uhr
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