Rechtsverfahren der Deutschen Umwelthilfe zeigt Wirkung: Kein Freibrief für Pestizidspritzungen im Moseltal

(ots) -
- Pestizidausbringung per Hubschrauber im Lebensraum des bedrohten Mosel-Apollofalters
- Eilverfahren der DUH: Oberverwaltungsgericht sieht Rechtmäßigkeit ausdrücklich als offen an - Überweisung an den Europäischen Gerichtshof möglich im Hauptsacheverfahren gegen die diesjährigen Genehmigungen
- DUH fordert, Sondergenehmigungen für Hubschrauberspritzungen zurückzunehmen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Unterstützung von Melanargia e.V. eine wichtige Etappe zum Schutz des bedrohten Mosel-Apollofalters erreicht: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat im Beschwerdeverfahren der DUH die Rechtmäßigkeit der Genehmigung kritisch bewertet. Anders als das Verwaltungsgericht Koblenz angenommen hatte, sei die Ausnahmegenehmigung nicht klar rechtmäßig. Vielmehr sei die Rechtmäßigkeit als offen zu bewerten. Zentrale Belange des Arten-, Natur- und Habitatschutzes seien ungeklärt und bedürften eingehender Prüfung (1 B 10852/26.OVG).
Es sei beispielsweise entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht offenkundig, dass die streng geschützte Art in den betroffenen Gebieten vollständig ausgestorben ist. Auch sei der Eilantrag nicht kontraproduktiv, wie das VG entschieden hatte. Die Einstellung der Fungizidausbringung per Hubschrauber müsse nicht zwangsläufig zu einer Aufgabe der Bewirtschaftung führen. Das OVG weistauf schonendere Alternativen zur Hubschrauberausbringung und strengere Abstandsregelungen hin.
Im Ergebnis wies das OVG die Beschwerde der DUH zwar zurück. Die Spritzungen bleiben wegen der offenen Erfolgsaussichten deshalb vorläufig erlaubt, weil das Gericht im Eilverfahren für die laufende Saison die wirtschaftlichen Risiken für die Winzer höher gewichtet als die noch nicht abschließend geklärten Gefahren für den Mosel-Apollofalter. Das Hauptsacheverfahren wird aber klären, ob u.a. die Artenschutzprüfung ausgereicht hat oder ob es eine FFH-Verträglichkeitsprüfung braucht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:"Der Beschluss zeigt, dass die seit Jahren immer wieder erteilten sogenannten Sondergenehmigungen für die Giftspritzungen auf den Prüfstand gehören. Wir setzen uns ein für wirksamen Artenschutz im Moseltal. Das heißt: eine Prüfung der Natura-2000-Verträglichkeit und der Umstieg auf einen naturnahen Weinbau, der nicht auf überholte Risikotechnik aus der Luft setzt. Eine obergerichtliche Klärung dazu ist lange überfällig."
Tim Laußmann, Vorsitzender von Melanargia e.V.:"Der Beschluss macht Hoffnung auf eine richtungsweisende verwaltungsgerichtliche Entscheidung bezüglich der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Hubschrauberspritzungen. Das Land Rheinland-Pfalz muss sich von den Spritzungen durch Hubschrauber verabschieden und die Pestizide zielgenauer ausbringen. Auch bei den verwendeten Mitteln muss es Bewegung geben: Persistente PFAS-Pestizide gehören nicht in Schutzgebiete! Das Ende der Hubschrauberspritzungen an der Untermosel ist aus unserer Sicht in greifbarer Nähe. Dies wäre auch für die Menschen vor Ort eine erfreuliche Entwicklung."
Hintergrund:
Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen verwendete Pestizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für die Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen speziell für den Weinbau an Steilhängen der Mosel - dem bevorzugten Lebensraum des Mosel-Apollofalters.
Die streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art droht. In der Ende 2025 erschienen Roten Liste der Tagfalter wird die Art als vom Aussterben bedroht (Rote Liste Kategorie 1) eingestuft.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de
Dr. Tim Laußmann, erster Vorsitzender Melanargia e.V.
presse(at)melanargia.de
Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen&Klinger
douhaire(at)geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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Datum: 30.06.2026 - 11:45 Uhr
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